Zwei Jahre nach der Begnadigung hat die russische Justiz erneut Haftbefehl Michail Chodorkowski erlassen. Der Ex-Chef des Ölkonzerns Yukos steht im Verdacht, den Mord am Bürgermeister der sibirischen Ölstadt Neftejugansk im Jahr 1998 befohlen zu haben. Moskau schrieb den in der Schweiz lebenden Ex-Oligarchen international zur Fahndung aus.
Ein Moskauer Gericht habe auf Antrag des Ermittlungskomitees Haftbefehl gegen den früheren Eigner des Ölkonzerns Yukos erlassen, teilte der Sprecher der Behörde, Wladimir Markin, am Mittwoch mit. „Michail Chodorkowski ist international zur Fahndung ausgeschrieben worden.“ Das Basmanny-Gericht bestätigte seinerseits, den Haftbefehl angeordnet zu haben.
Chodorkowski reagierte gelassen auf den neuen Haftbefehl. „Ihm ist es völlig egal. Diese Entscheidung wird seine Handlungen auf keine Weise einschränken“, sagte eine Sprecherin des einstigen Öl-Milliardärs zu RIA Novosti. Nach ihren Angaben wird Chodorkowski seine Lebensweise wegen des Fahndungsbefehls nicht ändern.
Der Mord an Bürgermeister Wladimir Petuchow hatte vor 17 Jahren in Russland für großes Aufsehen gesorgt. Medien verbanden das Verbrechen mit dem Kampf um lukrative Erdölaktiva. Im Sommer dieses Jahres nahmen die Behörden die eingestellten Untersuchungen wieder auf. Der Grund dafür war das „Bekanntwerden neuer Umstände“.
Die Behörden werfen Chodorkowski vor, «seine unterstellten Mitarbeiter (Leonid) Newslin und (Alexej) Pitschugin sowie andere Personen mit der Ermordung Petuchows beauftragt“ zu haben.
Michail Chodorkowski, einst Chef des Ölkonzerns Yukos und reichster Mann Russlands, hat wegen Diebstahl und Steuerhinterziehung zehn Jahre und zehn Monate im Gefängnis verbracht und wurde im Dezember 2013 – rund acht Monate vor dem regulären Ablauf seiner Haftstrafe – von dem russischen Präsidenten Wladimir Putin begnadigt. Noch am selben Tag wurde Chodorkowski aus seinem Straflager entlassen und flog mit einem vom deutschen Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher organisierten Privatjet nach Berlin. Deutschland stellte dem Ex-Öl-Milliardär ein Jahresvisum aus. Kurz danach erhielt er zudem eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Im Yukos-Verfahren verurteilte das Gericht Chodorkowski zudem zur Nachzahlung von 17 Milliarden Rubel (aktuell ca. 275 Millionen Euro) Steuern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bewertete den Yukos-Prozess zwar als nicht politisch motiviert, bezeichnete jedoch die Steuernachforderungen gegen Chodorkowksi und dessen Geschäftspartner Platon Lebedew als unbegründet.