Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft dürfen nun in der ukrainischen Nationalgarde ihren Wehrdienst leisten, vorausgesetzt, dass sie sich in der Ukraine legitim, freiwillig oder vertragsmäßig aufhalten. Das diesbezügliche Gesetz hat der ukrainische Präsident Petro Poroschenko nun unterzeichnet, wie dessen Pressedienst berichtete.
Laut diesem Gesetz ist Poroschenko jetzt berechtigt, einen Befehlshaber der Nationalgarde persönlich zu ernennen oder zu entlassen.
Bisher konnte der Armeechef von der Obersten Rada nur auf Vorschlag des Präsidenten ernannt werden.
Außerdem präzisiert das Gesetz die Rechtsgrundlage der Aktivitäten und Befugnisse der Nationalgarde, deren zahlenmäßige Stärke, die Ordnung zur Dienstverrichtung in der Nationalgarde und deren Zusammenwirken mit dem Militär, den Rechtsschutzorganen und örtlichen Behörden.