Als Antwort auf die Aussetzung des Vertrags mit der Ukraine über die Freihandelszone im Rahmen der GUS durch Russland und das von Moskau verhängte Lebensmittelembargo hat Kiew nun Gegensanktionen beschlossen.
Das ukrainische Parlament hat der Regierung per Gesetz erlaubt, Handelsbeschränkungen gegenüber Russland einzuführen. Später wurden weitere zwei Beschlüsse gefasst, die eine spiegelbildliche Antwort auf die Entscheidung Moskaus über das Lebensmittelembargo und die Aussetzung der Freihandelszone für die Ukraine darstellen.
Laut dem ukrainischen Premier Arseni Jazenjuk wird mit dem ersten Beschluss die Einfuhr von Waren aus Russland ins Zollgebiet der Ukraine verboten. Der zweite Beschluss betreffe die Zollgebühren.
Der ukrainischen Handelsvertreterin Natalia Mikolskaja zufolge werden die vom Ministerkabinett bestätigten Beschlüsse nicht angewendet, falls Russland auf seine Handelsbeschränkungen gegen die Ukraine verzichten sollte.
Jazenjuk zufolge sollen die Beschlüsse über die Gegenmaßnahmen, die auf den Schutz der ukrainischen Warenproduzenten und des ukrainischen Marktes gerichtet seien, „am ersten Tag nach dem faktischen Handeln der russischen Seite zur Umsetzung der Einschränkungen bei ukrainischen Waren“ veröffentlicht werden.
Die Beschlüsse des ukrainischen Kabinetts bestätigten die Vorschläge des ukrainischen Wirtschaftsministeriums, die Freihandelszone mit Russland im Rahmen der GUS ab dem 2. Januar auszusetzen und ein Einfuhrverbot für mehrere Warenarten ab dem 10. Januar einzuführen.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU hatte Russland Zollgebühren sowie ein Lebensmittelembargo gegen die Ukraine eingeführt, ähnlich dem, welches für die Länder gilt, die die russlandfeindlichen Sanktionen unterstützen. Die Beschlüsse Moskaus gelten seit dem 1. Januar.