Die Bundesregierung lässt ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zu und macht ausnahmsweise mal etwas richtig. Sicher ist die Politik von Erdogan und seiner Türkei mehr als kritikwürdig, aber wir brauchen dafür keinen GEZ-Clown, der Beleidigung mit Satire oder Satire mit Journalismus verwechselt. Er hat schließlich keine Kritik am türkischen Präsidenten verübt, sondern diesen schlichtweg beleidigt.
„Pädophil“, „schwul“ oder „Ziegenficker“ waren die Worte, die wahrscheinlich für den Satiriker Böhmermann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits in Artikeln zuvor wurde gesagt, dass Erdogan nicht unbedingt von Kritik frei bleiben soll. Aber diese Kritik soll sachlich und mit Respekt verübt werden. Die Schreihälse, die nun Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr sehen, vergessen wohl, dass Beleidigungen damit herzlich wenig zu tun haben. Und: Es ist noch kein Urteil gegen Böhmermann gefallen, nachdem die Bundesregierung ein Strafverfahren gegen den vermeintlich lustigen Satiriker, keine Steine in den Weg legen werde.
Ob sein Verhalten strafwürdig ist, entscheiden halt nicht die Leitmedien in Deutschland, sondern die Gerichte. Auch ein möglicherweise zu Unrecht gehypter Satiriker muss sich an die Gesetze halten, auch wenn es schwer fällt. Wenn er die Grenzen zwischen Satire und Beleidigung nicht kennt, dann muss er sich zuvor juristischen Rat einholen, bevor er im zwangsfinanzierten Fernsehen den türkischen Präsidenten beleidigt. Und: Es gehört möglicherweise zum gesunden Menschenverstand, dass man andere Menschen, auch türkische Staatsoberhäupter, nicht mit diesen Worten beleidigen darf. Schon gar nicht vor einem vermeintlichem Millionenpublikum.
Und: Was sich hier in Deutschland abspielt, hat nicht mit der Pressefreiheit in der Türkei zu tun. Auch wenn dort Staatskritik oder die Pressefreiheit wenig mit den sogenannten westeuropäischen Standards zu tun haben, so kann das nicht die Legitimation dafür sein, dass man hierzulande im staatsfinanzierten Fernsehen alle Grenzen des guten Geschmacks überschreitet. Wie gesagt: Kritik an Erdogans Politik ist selbstverständlich, aber in dieser Art und Weise? Sicher nicht!
Wo war denn die Kritik an Erdogan nach seinen Aggressionen gegen Russland? Hat Böhmermann etwa investigativen Journalismus á la WikiLeaks betrieben und beispielsweise eine Wahrheit verbreitet, die einen politisch relevanten Nachrichtenwert hat? Nein! WikiLeaks hat beispielsweise kurz nach dem Su-24 Abschuss ein Dokument hervorgehoben, woraus ersichtlich wurde, dass Erdogan den Abschuss der russischen Su-24 von langer Hand geplant haben soll. WikiLeaks wurde dafür nicht zensiert, für Julian Assange blieb bisher alles beim Alten.
Wenn beleidigende Satire zu Journalismus pervertiert wird, dann ist das sicher nicht förderlich für die Wahrheitsfindung. Und: Wie oft hat Jan Böhmermann andere beleidigt, ohne dafür juristische Konsequenzen ertragen zu müssen? Sicher war Erdogan nicht der erste Mensch, der sich durch die „Satire“ von Böhmermann beleidigt fühlte.
Und was ist nun passiert? Die Bundesregierung hat dazu ermächtigt, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gemäß § 104 StGB zu eröffnen, nachdem mehrere Privatpersonen, der türkische Präsident und selbst die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren wünschen. Sie hat also dem Wunsch einer Minderheit entsprochen, auch wenn das die selbsternannten Qualitätsmedien anders sehen.
Ist der Satiriker Böhmermann nun ein vorverurteiltes Justizopfer geworden? Muss er wirklich damit rechnen, dass er fünf Jahre ins Gefängnis muss? Das wäre die Höchststrafe für einen Straftatbestand, der unter anderem die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und seine diplomatischen Beziehungen schützen soll. Es ist ein Straftatbestand, der äußert selten zur Anwendung kommt, aber auch seinen Sinn und Zweck hat, auch wenn das die gesteuerte Opposition anders sehen mag.
Es ist noch kein Urteilsspruch gefallen, nicht einmal das Strafverfahren vor Gericht wurde eröffnet und von einer medialen Vorveruteilung kann wohl bei der legitimen Solidarität für den Satiriker Böhmermann durch die Mainstream-Medien wohl kaum die Rede sein. Es ist möglich, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt, es kann aber auch sein, dass er frei gesprochen wird. Sehr unwahrscheinlich ist allerdings, dass er die Höchststrafe erhält.
Am Ende drängt sich allerdings die Frage auf, warum keiner das ZDF wegen Beihilfe juristisch belangen will, denn ohne ihre Sendeanlagen und Internetportale wären die beleidigenden Worte sicher nicht so verbreitet worden, dass der türkische Präsident davon Wind bekommen hätte. Also warum wird die Kanzlerin hier kritisiert, weil sie mit ihrer Ermächtigung einem Gericht die Möglichkeit eröffnet zu entscheiden, ob das Verhalten von Böhmermann strafwürdig oder nicht strafwürdig ist? Möglicherweise beugt sie mit ihrer Entscheidung vor, dass irgendein durchgeknallter Nationalist Selbstjustiz an Böhmermann verübt.
Es ist sicher auch selbstverständlich, wenn Medien nun das Verhalten der Kanzlerin kritisieren. Das machen viele Medienportale, oftmals berechtigt, aber oftmals auch unsachlich und unreflektiert. Und auch wenn es viele vergessen haben: Deutschland unterhält mit der Türkei, ob es jedem gefällt oder nicht, immer noch diplomatische Beziehungen. Und manche Strafgesetze schützen gerade die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten.
Quelle: Contra Magazin