Türkei schuldig: Ankara muss Verstöße gegen Menschenrechte bezahlen

 

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hat Ankara zu Schadensersatzzahlungen von über einer Million Euro an die türkische Oppositionspartei CHP verurteilt.

 

2012 hatte das türkische Verfassungsgericht die Konfiszierung des Parteivermögens der CHP als rechtmäßig bestätigt und verstieß damit nach dem jüngsten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs gegen den 11. Artikel über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

Das Gericht hat beschlossen, dass die türkische Regierung den Klägern nun 1.085.800 Euro Schadensersatz zahlen sowie für die 5.000 Euro Gerichtskosten aufkommen muss, heißt es im Urteil.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am selben Tag Ankara wegen der Diskriminierung von schätzungsweise 20 Millionen Alewiten im eigenen Land schuldig gesprochen.

 

 

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