Ein Gericht in Istanbul hat die Kolumnisten der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“, Ceyda Karan und Hikmet Çetinkaya zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie hatten in ihren Artikeln Karikaturen auf den Propheten Mohammed aus der französischen Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ genutzt.

Ceyda Karan ist gegenwärtig auch Autorin und Moderatorin der Sendung „Eksen“ (Achse) beim Sender RS FM, über den Radio Sputnik in der Türkei sendet.
„Cumhuriyet“ hatte im Januar 2015 zum Zeichen der Solidarität mit „Charlie Hebdo“, auf deren Redaktion ein Anschlag verübt worden war, vier Seiten der nach dem Terroranschlag veröffentlichten Ausgabe der französischen Zeitschrift nachgedruckt, wobei die Zeitung die Titelseite mit der Karikatur auf den Propheten Mohammed aber nicht veröffentlichte. Çetinkaya und Karan hatten in ihren Beiträgen jedoch kleine Darstellungen der weltweit umstrittenen Karikatur platziert.

Das Verfahren gegen die beiden Journalisten wurde auf Antrag von 1.280 natürlichen Personen eingeleitet. Unter ihnen befanden sich der Sohn und die Töchter des türkischen Präsidenten – Bilal Erdoğan sowie Sümeyye Erdoğan und Esra Albayrak, aber ebenso Erdoğans Schwiegersohn Berat Albayrak. Die Staatsanwaltschaft von Istanbul hatte eine 38 Seiten lange Anklageschrift vorbereitet, in der sie darum bat, die Angeklagten wegen „Beleidigung und Volksverhetzung“ zu einer Haftstrafe von 1,5 bis 4,5 Jahren zu verurteilen. Das Gericht sprach beide Kolumnisten jetzt schuldig und verurteilte sie zu zwei Jahren Haft.
Nach der Verkündung des Urteils twitterte Ceyda Karan: „Möge diese zweijährige Haftstrafe unser Geschenk an die liberalen Faschisten sein.“
Indessen teilte der Anwalt der Journalisten, Bülent Utku, mit, dass er das Gerichtsurteil anfechten werde. „Gemäß Artikel 11 des Mediengesetzes trägt der Autor eines Werkes, d.h. derjenige, der den Artikel geschrieben oder die Karikatur gezeichnet hat, die Verantwortung für sofortige und spätere Veröffentlichungen. Meine Mandanten dürfen nicht als Verantwortliche für in der Zeitung veröffentlichte andere Artikel und Abbildungen, außer ihrer Autoren-Kolumnen, betrachtet werden. Wir beabsichtigen, Berufung einzulegen.“ Das Berufungsgesuch wird an das Oberste Gericht und danach an das Verfassungsgericht geschickt. Notfalls wird der Beschluss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übergeben.
In einem Kommentar für Sputnik wies Ceyda Karan darauf hin, dass das Gerichtsurteil mit der in der Türkei entbrannten Diskussion über den Laizismus zusammenhänge. „Diese politische Entscheidung gibt zu verstehen, was die Regierung meint, wenn sie vom ‚freien Säkularismus‘ spricht“, sagte die Journalistin.
Während der Vernehmung sagte Karan, dass sie die Verurteilung des Anschlags auf das Leben der Journalisten-Kollegen von „Charlie Hebdo“ als ihre menschliche und berufliche Pflicht betrachtet habe. Sie erläuterte, die Karikatur in ihrem Artikel platziert zu haben, wobei sie sich von Vorstellungen über die Berufsehre, die Moral, Solidarität und Achtung für die allgemeinen menschlichen Werte habe leiten lassen.
„Auf die Publikation von Artikeln und Bildern, die keinen beleidigenden Sinn besitzt, nicht zu Gewalt oder zum Verüben eines Verbrechens aufruft, erstreckt sich die Rede- und Meinungsfreiheit. Anders kann es in einem Land, dessen Rechtssystem eine weltliche Basis besitzt, gar nicht sein“, äußerte Karan.
Hikmet Çetinkaya sagte vor Gericht Folgendes: „Ich trete 50 Jahre lang für den Schutz der demokratischen Werte, der Freiheit und des Rechts auf Meinungsäußerung ein. Ich verneine vollständig die gegen mich vorgebrachten Anklagen. Ich fürchte mich nicht, für die Wahrheit zu kämpfen. Ich habe diese Karikatur platziert und mich dabei von der Stimme des Gewissens leiten lassen. Diese Karikatur hat den Terrorismus in Frankreich verurteilt und verflucht. Der Terrorismus ist ein Verbrechen gegen die Menschheit. Er besitzt weder eine religiöse noch eine ethnische Zugehörigkeit. Beliebiger Terror, egal ob rechter oder linker, bleibt stets Terror und darf nicht gerechtfertigt werden.“
Information zu Ceyda Karan:
Ceyda Karan begann ihre Kariere in der Nachrichtenabteilung der Zeitung „Cumhuriyet“, wo sie verschiedene Funktionen ausübte. Ihre erste ernsthafte Berufserfahrung sammelte sie bei der Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı, als sie deren Filiale in Istanbul leitete. Im Weiteren war die Journalistin im Informationszentrum und im Nachrichtendienst des TV-Senders Kanal D tätig. 1997 war sie Producerin und Assistentin in der Sendung von Mehmet Ali Birand, „32. Tag“. 1998 nahm sie die Arbeit im Nachrichtendienst der Zeitung „Radikal“ auf, wo sie bis 2010 tätig war. Später wurde sie zur Chefredakteurin des Nachrichtendienstes des TV-Senders Habertürk ernannt. Vom 13. Juni 2013 bis zum 1. August 2014 arbeitete sie als Kolumnist bei der Zeitung „Taraf“. Gegenwärtig ist sie Kommentatorin bei der Zeitung „Cumhuriyet“ und zugleich Autorin und Moderatorin der Sendung „Eksen“ (Achse) bei Radio RS FM, über das Sputnik in der Türkei sendet.
Quelle: Sputniknews