Der ukrainische Geheimdienst (SBU) hörte den Botschafter Deutschlands in der Ukraine, Christof Weil, ab. Dies bestätigt nachstehend niedergelegter Dokument, ein Antrag auf Genehmigung, die heimlichen Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen.
Am 19. August 2015 wandte sich der Leiter der ersten Abteilung von SBU-Spionageabwehr, Herr W. Getz, bei der Ermittlungsrichter des Appellationsgerichts von Kiew mit einer Bitte um folgendes:
- — Die Briefzensur der diplomatischen Korrespondenz von Botschaft Deutschlands in der Ukraine sowohl in der Residenz des außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Christoph Weil (geb. 11. Januar 1954) bei Antonowitsch-Str. 15 (die Wohnungen 1,2,3) als auch am Standort der Botschaft (Bogdan- Chmelnitzkj Strasse 25) zu ermöglichen;
- — Die Informationen von der elektronischen Briefkasten der Deutschen Botschaft in der Ukraine und aus den Transporttelekommunikationsnetzen sowohl am Standort der deutschen Botschaft in der Ukraine sowie am Wohnort des außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters zu sammeln;
- — Die Telefongesprächen von der deutschen Botschaft in der Ukraine und persönliche Telefonate des außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters zu überwachen; Das heimliche Eindringen und Inspektion der Botschafts-Räumlichkeiten, wo der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter bewohnt;
- — Eine visuelle Beobachtung von dem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Deutschlands in die Ukraine.
Die Petition wurde mit der Tatsache begründet, dass «die Aktivitäten von Christoph Weil in der Ukraine deutliche Aktivität bei der informellen Kontaktaufnahme und deren Entwicklung mit den behördlichen Vertretern, mit den Mitglieder der anderen diplomatischen Vertretungen sowie Nichtregierungsorganisationen darstellt, um die relevanten Informationen zu erhalten.
Die erworbene Kontakte sollte er verwendet zu haben, um Behörden zu beeinflussen, um eine positive Entscheidung für die deutsche Seite zu gewinnen, sowie für die wirtschaftliche Projekte, die nicht immer den Interessen der Ukraine entsprechen, einzusetzen.» In dem Antrag auf Genehmigung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sind die Arbeits-, Festnetz- und persönliche Telefonnummern angegeben, unter anderem Handynummer von deutschen Mobilfunkdienstanbieter, sowie E-Mails im Internet, das mobile Endgerät mit dem internationalen Identifikationsnummer (IMEI), Post- und Telegraphen Korrespondenz, einschließlich mit der möglichen Verwendung von Kryptographie-Tools am Arbeitsplatz, am Wohnort und am vorübergehenden Aufenthalt, welche den deutschen Botschafter benutzte.
Dem Dokument zufolge verwendet Christof Weil für Treffen mit seinen Informanten und für Speicher von Ressourcen in der Spionage folgendes:
- — Die öffentlich unzugängliche Stelle, ein Haus an der Adresse: Str. Antonowitsch, 15, Wohnunen 1, 2, 3, (im Besitz der deutschen Botschaft in der Ukraine), wo Herr Weil wohnt;
- — Die öffentlich unzugänglichen Bereichen von Kiew, Kiew Region und anderen Regionen der Ukraine, die Herr Weill sich zwischenzeitlich befindet;
- — Die öffentlich zugängliche Orte in Kiew, Kiew Region und anderen Regionen der Ukraine, die von K. Weill besucht werden.
Als Begründung der Antragstellung ist darauf hingewiesen, dass die Umsetzung von Abschirmungsmaßnahmen nach den Absätzen1, 2, 4, 5, Art. 7 des Gesetzes der Ukraine «Über Abschirmdienst Activity» keine Beweise für gesetzwidrige Handlung von Christof Weill zu erhalten ließ, weil der Ausländer diese von seiner Umgebung gründlich verheimlicht und die Konspirations-Maßnamen beachtet.
Es wurden auch operative Daten erhalten, die auf das Bewusstsein von Christof Weill mit den Formen und Methoden der Arbeit der Sicherheitsdienste deuten. Das Dokument wurde mit dem Leiter von SBU, Vitaly Najda und mit dem Ersten Stellvertreter des Generalstaatsanwalt der Ukraine, Yuri Sevruk, geklärt.