Bundesrat «legalisiert» Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupte — RT

Der Bundesrat hat die Streichung des „Beleidigungsparagrafen“ 103 des Strafgesetzbuches (StGB) gegen ausländische Staatsoberhäupter beschlossen. Somit wird der Strafbestand für die Beleidigung von Vertretern und Organen ausländischer Staaten abgeschafft. Dies berichtet die Tageszeitung Neues Deutschland.

Das Gesetz geriet in Kritik, als der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen eines Schmähgedichts über ihn verklagte. Nach dem Vorfall hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Abschaffung des Paragraphen zum Jahr 2018 eingesetzt. Der Beschluss des Bundesrats sieht jedoch keine zeitliche Verzögerung vor.

Nicht davon berührt ist allerdings die «Beleidigung» nach § 185 StGB oder die «Üble Nachrede» laut § 187 StGB, die in solchen Fällen immer noch anwendbar sind. Der § 103 des Strafgesetzbuches, der unter der Rubrik Straftaten gegen ausländische Staaten steht, greif nur bei einer  Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Es bleibt abzuwarten, ob nun vermehrt der Respekt gegen ausländische Staatsoberhäupter flöten geht und die Gesellschaft so verrohen wird, wie die Repräsentanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Erdogans Rechtsanwalt von Sprenger aus München gab im Frühjahr ein Interview zu dem Medienskandal.