Die Hoffnungen des Clinton-Lagers, dass genügend Wahlmänner für sie und nicht für Trump stimmen, erfüllten sich nicht. Nun soll ein «Juristenputsch» folgen.
Von Marco Maier
Donald Trump hat es nun geschafft: Nachdem er schon die Wahlen am 8. Dezember für sich entscheiden konnte, haben nun auch die Wahlmänner mehrheitlich für ihn gestimmt. Theoretisch hätten mindestens 37 Wahlmänner die Seite wechseln müssen, insgesamt jedoch stimmten ganze 7 der 538 Wahlmänner anders als sie sollten – die bislang höchste Zahl, nachdem 1808 sechs Wahlmänner der «Demokratisch-Republikanischen Partei» gegen James Madison stimmten.
Drei Wahlmänner aus Washington State, die eigentlich Hillary Clinton wählen sollten, stimmten für Colin Powell – einen pensionierten General (und Republikaner). Diese wollten einen Block bilden und die anderen Wahlmänner dazu aufrufen, einen anderen Republikaner zum Präsidenten zu wählen und entschieden sich für Powell. Ein vierter Wahlmann aus Washington State stimmte für den Indianer-Aktivisten Faith Spotted Eagle. Eine fünfte Stimme gegen Clinton kam aus Hawaii – er stimmte für Bernie Sanders.
Die einzigen beiden Anti-Trump-Stimmen kamen aus Texas. Einer von ihnen stimmte für den Gouverneur von Ohio, John Kasich, der sich bei den Vorwahlen nicht gegen Trump durchsetzen konnte. Ein anderer stimmte für den libertären Politiker und früheren Präsidentschaftskandidaten Ron Paul, so «Politico«.
Indessen hoffen die Clinton-Anhänger noch auf die Möglichkeit eines «Juristenputsches» gegen Trump. Denn eine Entscheidung des Bundesgerichts von Pennsylvania im Jahr 1994 bietet die Möglichkeit, einen gewählten Politiker aus dem Amt zu entfernen und ihn durch seinen ehemaligen Konkurrenten zu ersetzen.
Als Grundlage für solch eine Entscheidung sollen die angeblichen Einmischungen Russlands in den US-Wahlkampf herhalten, die jedoch schon in weiten Teilen widerlegt wurden, jedoch weiterhin Teil des Propagandafeldzugs des Establishments sind. Nun suchen die Clinton-Unterstützer nach Möglichkeiten, Trump eine Mitwirkung bei dem Ganzen unterzuschieben. Denn wenn – so die Gerichtsentscheidung – man nachweisen kann, dass ein Kandidat eine ausländische Einmischung in den Wahlkampf unterstützte und dies einen Effekt auf das Wahlergebnis hatte, kann man dies auch durchziehen.