Luxemburg: Europäischer Gerichtshof kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Das Speichern von Daten lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, urteilte das Gericht in Luxemburg.

Nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten und bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dürfen die Daten gespeichert werden.

Entsprechende Gesetze müssten „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen“, hieß es aus dem EuGH. Ende des Jahres 2015 war ein deutsches Gesetz in Kraft getreten, welches Telekommunikationsunternehmen zu einer anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen verpflichtet. Nach dem Fristablauf müssen die Daten gelöscht werden.

Quelle: RT Deutsch