Ein Bundesberufungsgericht hat angeordnet, dass Trumps Generalstaatsanwalt Ermittlungen gegen Hillary Clinton wegen ihrer Mailaffäre einleiten muss. Die Obama-Administration hatte dies immer wieder verschleppt.
Von Marco Maier
Der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass die Ausreden des Außenministeriums der Obama-Administration zur Nichtbeauftragung des Generalstaatsanwalts zu Ermittlungen gegen Hillary Clinton unwirksam seien. Das Gesetz verlange eine Ermittlung wegen der Affäre rund um den privaten Mailserver Clintons und der so an die Öffentlichkeit gelangten (teils als geheim klassifizierten) E-Mails in ihrer Funktion als US-Außenministerin in der ersten Obama-Administration.
Da nicht davon auszugehen ist, dass Obamas Generalstaatsanwalt in den letzten Tagen seiner Amtszeit noch einen solchen Fall in Gang setzen sondern diesen aussitzen wird, muss wohl Trumps Generalstaatsanwalt, der republikanische Senator Jeff Sessions, dies dann beauftragen. Immerhin geht es hier um den (potentiellen) Verrat von Staatsgeheimnissen und damit zusammenhängend dann auch um den Mord am Botschaftspersonal in Libyen, sowie um weitere mit den Mails zusammenhängenden Fälle.
Laut dem Präsidenten der Organisation Judicial Watch, die mit dem Motto «Niemand steht über dem Gesetz» operiert, Tom Fitton, haben die Gerichte von der Hinhaltetaktik der Obama-Administration «die Schnauze voll», sich dem Fall Hillary Clinton anzunehmen, wie es das US-Gesetz vorsieht.