Ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht wird wohl laut einer Einschätzung der Bundesregierung nicht kommen.
Von Michael Steiner
Parteienverbote sind in der Bundesrepublik angesichts der Lehren aus der Weimarer Republik nur schwer umsetzbar. Obwohl die etablierten Parteien nun schon seit Jahren versuchen, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verbieten zu lassen (und dabei schon einmal scheiterten), dürfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dem Antrag des Bundesrats wohl nicht stattgeben.
In ihrer internen Analyse kommt die Regierung demnach zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge «nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten» habe. Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine «überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung» durch die Partei erbracht. Das bedeutet, die NPD ist weit davon entfernt einen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung oder die Gestaltung der öffentlichen Ordnung ausüben zu können.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach der Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen. Denn der EGMR hatte in der Vergangenheit bei ähnlichen Anträgen auf Parteienverbote aus anderen EU-Ländern stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme der zu verbietenden Partei vorliegen müsse.