Tschechien: Verfassung gewährleistet Waffenbesitz, um sich gegen Terroristen und Amokläufer zu rüsten

Das verfassungsmäßige Recht auf privaten Waffenbesitz soll in die tschechische Verfassung aufgenommen werden. Die Bürger sollen sich gegen Terroristen und Amokläufer wehren können.

Von Marco Maier

Angesichts der jüngsten Terroranschläge in Europa will Tschechiens Innenminister, Milan Chovanec, das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung des Landes verankern. So heißt es in der Vorlage, dass eine «aktive und rasche Verteidigung» die Chancen von Angreifern verringern könne. Den Bürgern des Landes soll das Recht zugestanden werden, mit Schusswaffen „Leben, Gesundheit und Eigentum“ zu verteidigen. Auf diese Weise könnten sie zur „Sicherstellung der inneren Ordnung, Sicherheit und territorialen Integrität“ des Landes beitragen.

Beachtenswert ist, dass diese Forderung von einem Sozialdemokraten kommt, zumal diese eigentlich nicht für liberalere Waffengesetze bekannt sind. Allerdings braucht die Regierung aus Sozialdenokraten, Liberalen und Christdemokraten auch Stimmen der Opposition, um die notwendige Mehrheit von drei Fünfteln der Parlamentsabgeordneten und der Senatoren, um die Verfassung ändern zu können.

Auch wenn die Möglichkeit des Selbstschutzes durchaus Charme hat, so müsste dieser Schritt auch mit Schießübungen einhergehen. Schusswaffen in ungeübten Händen sind eine Gefahr für die Besitzer selbst und für das Umfeld. Wer zum Beispiel bei einem Angriff/Amoklauf mit Schusswaffen selbst zur Waffe greift um auf den/die Schützen zu schießen, trifft dann womöglich selbst Unschuldige. Das wäre dann jedoch auch kontraproduktiv. Dennoch: Tschechien soll zu einer «wehrhaften Republik» werden, in denen sich die Menschen selbst verteidigen sollen können. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.