Das venezolanische Parlament hat nicht die nötigen Vollmachten, um den Präsidenten Nicolas Maduro abzusetzen, wie das Oberste Gericht des Landes entschied.
„Gemäß dem Artikel 336 der Verfassung und der geltenden Gesetzgebung müssen sich die Abgeordneten vom Prozess des Verkündens politischer Verantwortung des Präsidenten sowie der Annahme von Gesetzesakten fernhalten, die über den Rahmen ihrer in der Verfassung vorgesehenen Vollmachten hinausgehen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
#Venezuela: Gericht stoppt Parlament. Darf #Maduro jetzt doch bleiben? https://t.co/nGdWLBYR9X pic.twitter.com/fPPa6uaCWb
— Sputnik Deutschland (@de_sputnik) 10. Januar 2017
Die 1999 verabschiedete Verfassung sieht grundsätzlich kein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Staatschef vor, beinhaltet in den Paragraphen 222 und 232 jedoch eine gewisse Kontrolle der Exekutive durch das Parlament.
Am Montag hatte die Mehrheit der Abgeordneten für eine Absetzung Maduros gestimmt. Demnach sollte der Präsident wegen Nichterfüllung seiner Pflichten sein Amt niederlegen. Vor dem Hintergrund der andauernden Wirtschaftskrise hat sich der Lebensmittelmangel in Venezuela in den letzten Monaten drastisch verschärft. Bei Protesten gegen die schlechte Versorgungslage gab es im Juni sogar Tote. Seit Mai gilt in dem südamerikanischen Land ein Ausnahmezustand, der es der Regierung erlaubt, Maßnahmen zum „Schutz der Arbeiterklasse“ und im Interesse der schwächsten Bevölkerungsgruppen zu ergreifen.