Auch muslimische Mädchen dürfen schwimmen gehen — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Türkische Eltern in der Schweiz klagten gegen die Schule, welche ihre Töchter nicht vom Schwimmunterricht befreiten. Der EGMR gab der Schule recht.

 

 

Von Michael Steiner

Der Schutz der Mädchen vor sozialer Exklusion ist wichtiger als angebliche Verstöße gegen «religiöse Vorschriften». Das musste ein türkisches Elternpaar, welches in der Schweiz lebt, nun Dank einer einstimmig gefällten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg akzeptieren. Das heißt im Klartext: Schulen dürfen von Schülerinnen verlangen, dass sie am Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn ihre Eltern darin einen Verstoß gegen religiöse Vorschriften sehen.

Grund für die Klage der in Basel lebenden Muslime war die Entscheidung der Schule ihrer Töchter, dass diese genauso am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Weil sie ihre Kinder jedoch nicht dort mitmachen ließen, sollten sie ein Bußgeld bezahlen. Dagegen klagten die beiden Türken zuerst in der Schweiz – und scheiterten. Dann gingen sie zum EGMR – und scheiterten erneut. Denn die Richter sehen im Schwimmunterricht nicht nur ein Erlernen von Schwimmtechniken, sondern vor allem eine gemeinsame Aktivität mit den anderen Kindern.

Allerdings muss man sich auch die Frage stellen: Wenn den (muslimischen) Zuwanderern die gesellschaftlichen und rechtlichen Normen in Europa nicht passen – was machen sie dann noch hier? Entweder fügt man sich in das geltende Werte-, Normen- und Rechtssystem ein, oder kehrt eben dahin zurück, wo man sein Leben (und das der Kinder) nach den eigenen (religiösen) Leben gestalten kann. Wenn ich meine Tochter nicht mit einem Hijab oder einer Burka herumlaufen sehen will, gehe ich mit ihr doch auch nicht in ein streng muslimisches Land, in dem dies faktisch Vorschrift ist, oder?