Der Fall Anis Amri versinkt in immer neuen Spekulationen

Nach dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt überbieten die politischen Parteien einander in aktionistischen Forderungen: verstärkte Videoüberwachung, schnellere Abschiebungen, Fußfesseln für «Gefährder». Der Fall Amri selbst bleibt nebulös.

Zu den erst jüngst zutagegetretenen Sachverhalten zählt die Tatsache, dass der als Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz ausgemachte Tunesier Anis Amri den Sicherheitsbehörden früher als bisher dargestellt als IS-Sympathisant bekannt war. So sei der Tunesier bereits im Dezember des Jahres 2015 von Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve ausdrücklich «wegen mutmaßlicher Kontakte zum so genannten IS» gemeldet worden. Die entsprechende Anzeige wurde der zuständigen Staatsschutzstelle Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Nach dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt überbieten die politischen Parteien einander in aktionistischen Forderungen: verstärkte Videoüberwachung, schnellere Abschiebungen, Fußfesseln für «Gefährder». Der Fall Amri selbst bleibt nebulös.

Zu den erst jüngst zutagegetretenen Sachverhalten zählt die Tatsache, dass der als Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz ausgemachte Tunesier Anis Amri den Sicherheitsbehörden früher als bisher dargestellt als IS-Sympathisant bekannt war. So sei der Tunesier bereits im Dezember des Jahres 2015 von Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve ausdrücklich «wegen mutmaßlicher Kontakte zum so genannten IS» gemeldet worden. Die entsprechende Anzeige wurde der zuständigen Staatsschutzstelle Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Es war lange vor dem Attentat bekannt, dass Amri sich Waffen besorgen wollte, im Internet nach Bombenbauanleitungen recherchierte und sich dem IS als Selbstmordattentäter angeboten hatte. Warum haben Sie nichts unternommen?

Zudem wurde nun bekannt, dass bereits im Oktober ein Zimmernachbar Amris den Behörden gemeldet hatte, dass der Tunesier im Besitz von Handy-Fotos schwarz gekleideter Personen mit Kalaschnikows war. Im Internet informierte sich Amri über den Bau von Bomben. Doch auch diese zusätzlichen Informationen reichten den Behörden offensichtlich nicht aus, um in dem so genannten «Gefährder» Amri einen gefährlichen potenziellen Attentäter zu erkennen. Dazu erklärte Jäger:

Wir können in einem Rechtsstaat auch Gefährder nicht einfach vorsorglich wegsperren. Nach bisherigem Recht braucht es dafür Tatsachen, nicht Hörensagen.

 

Es stellt sich jedoch die Frage, was für die Sicherheitsbehörden als «Tatsache» gilt, wenn die in diesem Fall bereits bekannten, durchaus erheblich anmutenden Informationen offensichtlich nicht darunter fielen.

Tatsächlich stellte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Amri im September 2016 ein, weil sie trotz sechsmonatiger Überwachung offensichtlich keine für sie ausreichenden Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Terroranschlag fand. Offensichtlich muss ein Terroranschlag unmittelbar bevorstehen, um nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne weiterhin gegen einen entsprechenden Verdächtigen zu ermitteln.

Die entsprechende Argumentation lautete darüber hinaus, dass es aufgrund der erheblichen Anzahl so genannter «Gefährder» den Sicherheitsbehörden nicht möglich sei, eine «Rund-um-die-Uhr-Bewachung» auf Grundlage von zu dürftigen Indizien aufrechtzuerhalten. Warum die Behörden trotz der zahlreichen Hinweise und Informationen die Überwachung Amris offensichtlich gänzlich einstellten, bleibt vielen Beobachtern dennoch ein Rätsel.

Wenn nicht ein Gefährder wie Anis Amri einer zumindest sporadischen weiteren Überwachung würdig war, wer dann? Welche Art von Informationen und Quellen werden benötigt, um einen Gefährder als ausreichend gefährlich für die Bevölkerung einzuordnen? Außerdem: Wenn die Zahl der Gefährder so hoch ist, dass jemand wie Amri nicht einmal mehr zu den primär überwachungswürdigen unter ihnen gehörte — welchen Gefahren ist die Bevölkerung dann sonst noch ausgesetzt?

Die Opposition ist der Ansicht, dass man Amri zumindest hätte festsetzen können. Dies zwar möglicherweise nicht auf der Basis des Strafrechts, aber zumindest über das Aufenthaltsrecht. Dem wiedersprach der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW und erklärte, eine Abschiebehaft sei «nur dann zulässig, wenn die Abschiebung in absehbarer Zeit möglich ist». Doch dafür sei es notwendig, auch zu wissen, welcher Staat den abgelehnten Asylbewerber aufnimmt.

 

 

Dazu müssen für diese Person Ausweispapiere dieses Staates zur Verfügung stehen, da er andernfalls nicht aufgenommen wird.

Obwohl Interpol Amri den deutschen Behörden gegenüber bereits am 21. Oktober des Jahres 2016 eindeutig als Tunesier identifiziert hatte, begann die behördliche Auseinandersetzung um die Thematik offensichtlich zu spät.

Die Opposition in NRW wirft Jäger Versagen auch vor dem Hintergrund vor, dass Amri von Jägers Sicherheitsbehörden schon am 17. Februar als so genannter Gefährder eingestuft wurde. Dies gab Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann während der Sitzung zu.

Aufgrund der noch offenen Fragen und Ungereimtheiten fordert die LINKE nun auch einen Untersuchungsausschuss des Bundestages. Mitte Januar werden sich die Geheimdienst-Kontrolleure des Parlaments erstmals offiziell mit dem Fall befassen.

 

Quelle: RT