Am heutigen Dienstagvormittag verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, den 2013 eingereichten NPD-Verbotsantrag der Bundesländer im Bundesrat abzulehnen.
„Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, daß ihr Handeln zum Erfolg führt“, so die Begründung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
„Damit scheitert zum zweiten Mal ein Antrag auf ein NPD-Verbot. 2003 hatte der Zweite Senat das Verfahren gegen die NPD eingestellt, weil noch während des laufenden Verfahrens Spitzel des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren. Mehrere Verfassungsrichter sahen damals das faire Verfahren verletzt. Verfahrensfehler sah das Verfassungsgericht dieses Mal nicht. Aber die Partei habe kein Erfolgspotenzial“, faßt die F.A.Z. zusammen. (sp)
Auszug aus dem Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts im gesamten Wortlaut
Quelle: Zuerst!