Russland: Staatsduma billigt Beschränkung an ausländischen Beteiligungen an Video-on-Demand-Systemen

Die Staatsduma hat mit den Stimmen der Regierungspartei Einiges Russland und der Liberaldemokraten einen Gesetzesentwurf gebilligt, der ausländische Beteiligungen an Video-on-Demand-Systemen beschränkt. Ein ähnliches Gesetz gilt bereits für andere Medien.

Das russische Unterhaus hat einen ersten Gesetzesentwurf abgesegnet, der ausländische Beteiligungen an Online-Video-Diensten auf 20 Prozent begrenzt. Außerdem soll das Schalten von politischen Anzeigen verboten werden. Das geplante Gesetz gilt jedoch nur für Video-on-Demand-Websites und nicht für Dienste wie YouTube.

Die vorgeschlagene Gesetz wurde gemeinsam von der konservativen parlamentarischen Mehrheitspartei Einiges Russland und der nationalpopulistischen Oppositionspartei LDPR ausgearbeitet und entworfen. Die Befürworter der neuen Regelung für Video-on-Demand-Webseiten schlagen vor, dass sie ab dem 1. März dieses Jahres in Kraft treten soll.

 

Der aktuelle Entwurf legt die Höchstgrenze für eine Beteiligung ausländischer Staatsbürger und Unternehmen an russischen Unternehmen, die Video-on-Demand-Dienste anbieten, auf 20 Prozent fest. Im Entwurf heißt es weiter, dass russische Behörden ein Administrationssystem abschalten können, wenn dieses die direkte oder indirekte Kontrolle der Dienstleistungen aus dem Ausland ermöglichen sollte. Zudem soll es Video-on-Demand-Websites untersagen, Anzeigen oder anderweitige Formen von Wahlkampfwerbung auszustrahlen, die von politischen Parteien bestellt werden.

Die Reichweite des Gesetzes wäre jedoch beschränkt: Der Entwurf betrifft nämlich nur Dienste, die «professionell gestaltete Inhalte» anbieten, was bedeutet, dass Websites wie YouTube, die primär benutzergenerierte Inhalte hosten, diese Bestimmungen nicht befolgen müssen.

Die Regierung hat das Gesetz dem Grunde nach bereits genehmigt, verlangt jedoch, dass dessen Verfasser genauer erläutern, warum die 20-Prozent-Grenze für ausländische Eigentumsbeteiligungen erforderlich ist. Die Ergänzungen werden innerhalb von 30 Tagen erwartet.

Zu Beginn des Jahres 2016 hatte Russland ein Gesetz eingeführt, das die Beteiligung an russischen Medienunternehmen auf maximal 20 Prozent beschränkt. Das gleiche Gesetz verbietet es auch Ausländern — einschließlich Einwohnern ohne russische Staatsbürgerschaft und Russen, die zusätzlich noch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften anderer Nationen besitzen -, Medienunternehmen in Russland zu gründen. Ausgenommen sind Medien, die auf der Basis internationaler Verträge auf staatlicher Ebene abgeleitet werden. So etwa der Fernsehkanal «Mir», der gemeinsam von mehreren GUS-Nationen ins Leben gerufen wurde.

Die Befürworter des Vorschlags gaben als Hauptbeweggrund für ihr Vorhaben den Wunsch an, eine maximale Informationssicherheit zu bieten. Sie stellten ferner fest, dass eine 20-Prozent-Grenze erforderlich wäre. Ein Anteil von 25 Prozent würde Aktionären eine eine starke Veto-Möglichkeit und auf diesem Wege einen ernsthaften Einfluss auf die Informationspolitik jedes Medienhauses einräumen.