Der Europarat ist besorgt über den jüngsten Beschluss des russischen Verfassungsgerichtes, gemäß dem Moskau den Ex-Aktionären des Ölunternehmens Yukos keine Entschädigung zahlen muss, wie Europarat- Sprecher Daniel Höltgen am Donnerstag sagte.
Höltgen zufolge wird der Europarat nach der Prüfung dieser Entscheidung seine Meinung darüber äußern. Der Beschluss bereite dem Rat jedoch Sorgen.
Am Donnerstag hatte das russische Verfassungsgericht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gekippt, wonach Russland den Ex-Aktionären des Ölunternehmens Yukos 1,9 Milliarden Euro Entschädigung hätte zahlen müssen.
Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass das Urteil des EGMR den Normen der russischen Verfassung widerspricht, und befreite Russland von seinen Verpflichtungen.
Der Europarat ist besorgt über den jüngsten Beschluss des russischen Verfassungsgerichtes, gemäß dem Moskau den Ex-Aktionären des Ölunternehmens Yukos keine Entschädigung zahlen muss, wie Europarat- Sprecher Daniel Höltgen am Donnerstag sagte.
Die russischen Behörden hatten Yukos 2003 massive Steuerhinterziehung und andere Wirtschaftsverbrechen zur Last gelegt. Topmanager des damals größten Erdölkonzerns des Landes, darunter auch Gründer Michail Chodorkowski, wurden wegen Betrugs, Diebstahls und Steuerhinterziehung zu Haftstrafen verurteilt. Der Konzern wurde für bankrott erklärt, das Gros seiner Vermögenswerte wurde vom staatlichen Ölkonzern Rosneft übernommen.
2005 reichten frühere Yukos-Aktionäre beim Schiedsgericht in Den Haag Klage wegen „Zwangsenteignung“ ein. Im Juli 2014 gab der EGMR der Klage Yukos-Aktienbesitzer statt und verpflichtete Russland zur Auszahlung von 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz.