Laut Aussagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können mehr als 90 Prozent der deutschen Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke von Asylbewerbern vergleichen. Der Grund dafür sei die Technik: Nicht alle Ausländerämter sind dafür ausreichend digitalisiert.
Diesen Mißstand prangerte auch die mit einem Gutachten beauftragte Beratungsfirma McKinsey an.
Die Berater sehen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Ausländerämter. Sie stellten eine „personelle und fachliche Überlastung der Mitarbeiter“ fest, wie es in dem internen Bericht heißt. „Aufgrund knapper Personalressourcen haben die Mitarbeiter der Ausländerbehörden häufig nur wenig Zeit, das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses zu beurteilen“.
Das habe zur Folge, daß Duldungen „teilweise auf Basis einer lediglich oberflächlichen Einschätzung“ verlängert würden. Mehrfachregistrierungen (und damit mehrfacher Bezug von Sozialleistungen) sind deswegen oft immer noch ein leichtes Unterfangen. Doch nicht nur die fehlende Lesemöglichkeit von Fingerabdrücken ist ein Problem, von vielen Asylbewerbern fehlen die Abdrücke gänzlich. Während das BAMF seit Herbst von allen Asylantragstellern die Fingerabdrücke nimmt, scheint dies bei den Kommunen nicht immer der Fall zu sein. „Hier sind die Ausländerbehörden in der Pflicht. Sie müssen die Fingerabdrücke von allen Menschen nehmen, die sich bei ihnen melden, und die Daten mit dem Zentralregister abgleichen“, sagte Jutta Cordt, die neue BAMF-Chefin, gegenüber der „Passauer Neuen Presse“.
Neben Gründen der inneren Sicherheit spielt vor allem Sozialleistungsbetrug eine Rolle. Zuletzt hatte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CDU) in einem Interview von Sozialgeldern in großer Millionenhöhe gesprochen, die durch Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern „abgegriffen“ worden seien.