Der Fall Lisa aus Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mann wegen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs — Medien

Der Fall «Lisa aus Berlin» vor einem Jahr polarisierte die Meinungen — am Ende war der Fall ein Beispiel für die «angeblichen Desinformationen» , die von Russland gestreut werden sollen. Nun erhob nach Angaben der Bild-Zeitung die Staatsanwaltschaft Anklage wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen Mann.

Vor mehr als einem Jahr machte der Fall Lisa aus Berlin Schlagzeilen — ein 13. jähriges Mädchen soll vergewaltigt worden sein, am Ende diskreditierte die Systempresse das Mädchen als Lügnerin da — alles soll damals eine Farce des Kremls gewesen sein und russische Medien sollen «gezielt Desinformation» verbreitet haben. Nun soll die Berliner Staatsanwaltschaft nach Bild-Angaben doch gegen einen Mann Anklage erhoben haben. Alles doch keine freie Erfindung eines jungen Mädchens oder würde sonst eine Staatsanwaltschaft nach 13 Monaten dann doch keine Anklage erheben, bis vor kurzem haben die westlichen Leitmedien immer wieder den Fall als Beispiel dafür genannt, wie Russland bewusst Fake-News verbreitet haben soll und der Kreml diesen Fall, der jetzt vor einem Deutschen Gericht verhandelt wird, ausgenutzt haben, um gegen Flüchtlinge in Deutschland zu hetzen. Eine Vergewaltigung in Berlin galt zu jener Zeit als unglaublich, da ein junges Mädchens aufgrund ihrer russischen Wurzeln von einem südländisch bzw. türkischen Mann vergewaltigt wurde, während zu Silvester in Köln hunderte Frauen um ihr Leben wegen den Sex-Attacken durch Nafris fürchten musste, was später jene Medien auch berichteten. Das Boulevard-Blatt der Springer-Presse berichtet heute über den Fall der vor Gericht verhandelt werden soll.

Fraglich ist, ob diese Version im Bezahlprogramm auch wirklich glaubwürdig ist. Nachzuprüfen kann man es nicht ohne der Springer-Presse noch Geld für ihre Ergüsse zu bezahlen. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Anklage zu erheben, sofern die Ermittlungen hierfür genügenden Anlass gegeben haben, schreibt das Rechtslexikon. Weiters muss für die Eröffnung des Verfahrens auch einen hinreichender Tatverdacht bestehen. Also kann nicht alles so frei erfunden, wie die Mainstream-Medien es bis jetzt beschwörten.