Die Tatsache der Einführung einer Zwangsverwaltung in ukrainischen Betrieben im Donbass durch die selbsterklärten Volksrepubliken Donezk (DVR) und Lugansk (LVR) stoßt nicht gegen die Minsker Vereinbarungen, wie Russlands Außenminister Sergej Lawrow am Mittwoch sagte. Für die Republiken hätte es keinen anderen Ausweg gegeben.
„Weder eine Verkehrs- noch eine Wirtschaftsblockade sind im Minsker Abkommen zulässig. Im Gegenteil schließen die Minsker Vereinbarungen den Wiederaufbau eines einheitlichen Wirtschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturraumes mit ein und zwar, bevor die Ziele der politischen Regelung erreicht worden sind“, so der Chefdiplomat.
„Die Unfähigkeit, die Blockade trotz der von der Regierung gefassten Beschlüsse aufzuheben, hat natürlich die Bewohner des Donbass in eine sehr schwere Lage versetzt. Diese haben ohnehin in einem sehr engen Rahmen gelebt“, betonte Lawrow.
Zuvor war mitgeteilt worden, dass die DVR als Gegenmaßnahme zur Handels- und Verkehrsblockade Kiews gegen die Region in rund 40 ukrainischen Betrieben im Donbass eine externe Verwaltung eingeführt haben soll.