Bonn: Ein zu fünf Jahren Haft verurteilter Asylant darf nicht abgeschoben werden

 

Ein abgelehnter Asylbewerber wurde vom Landgericht Bonn zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er im vergangenen Sommer seine Asylbewerberunterkunft angezündet hatte. Der laut eigenen Angaben 31 Jahre alte Mann hatte in der Nacht zum 25. Juli 2016 ein Sofa auf dem Dachboden des als Asylbewerberunterkunft umfunktionierten Mehrfamilienhauses im Kreis Euskirchen in Brand gesetzt. Durch das Feuer brannte der Dachstuhl vollständig aus, die vier Mitbewohner, die sich zur Tatzeit in der Unterkunft aufhielten, konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Der Sachschaden wird auf etwa 280.000 Euro geschätzt.

 

Nach verübter Brandstiftung: Asylant darf nicht abgeschoben werden – „keine rechtliche Handhabe“

 

Vor der Tat wurde der Asylantrag des Mannes bereits abgelehnt und er wurde aufgefordert, freiwillig auszureisen. Nun darf er aber nicht abgeschoben werden. Zwar ist auch das Gericht davon überzeugt, daß es sich bei dem Angeklagten nicht – wie von ihm behauptet – um einen Syrier handelt, da er aber über keine gültigen Papiere verfügt, bestehe für eine Abschiebung derzeit keine rechtliche Handhabe.

 

Quelle: Zuerst