Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es keine «humanitären Visa» in EU-Auslandsbotschaften für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländer geben soll, wie Focus Online am Dienstag berichtet.
In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil geht es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab, so Focus Online.
Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte — schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.
Der zuständige EuGH-Generalanwalt widersprach dieser Argumentation in einem aufsehenerregenden Gutachten. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung — reale Gefahren für die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.
Quelle: Sputnik