Die Republik Krim hat den Zwangsrückkauf von zwei ukrainischen Betrieben beschlossen, wie der Vizeminister für Industriepolitik der Republik, Boris Kabakow, am Dienstag mitteilte. Eine diesbezügliche Anordnung habe der Ministerrat der Krim unterzeichnet.
Konkret soll es sich bei den zwei Betrieben um das Weichenwerk Kertsch und das Hüttenkombinat Kertsch handeln.
„Gleichzeitig wurde entschieden, das Hüttenwerk Kertsch zu gründen, dem das erworbene Eigentum der genannten Betriebe angehören wird. Auf Beschluss des Ministeriums für Industriepolitik wird in den Betrieben eine provisorische Verwaltung tätig sein, die aber nicht für die Leitung der Werke, sondern für deren Besitz zuständig sein wird. Die Verwaltung wird sich mit der Inventarisierung des Eigentums und dessen Bewertung befassen“, so der Vizeminister.