Das soziale Netzwerk Facebook hat im Rechtsstreit über diffamierende Falschmeldungen zu einem Flüchtling aus Syrien einen Erfolg errungen, wie deutsche Medien unter Berufung auf ein Gerichtsurteil am Dienstag berichten.
Nach dem Urteil der Ersten Kammer des Landgerichts Würzburg muss Facebook in seinem Netzwerk weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten mit einem Selfie von Anas Modamani mit Bundeskanzlerin Angela Merkel suchen und diese löschen. Der Syrer muss demnach selbst nach Falschmeldungen suchen und sie an das Online-Netzwerk melden. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt, ist die Kammer der Auffassung, dass das soziale Netzwerk „weder Täter noch Teilnehmer“ der Verleumdung sei.
„Das soziale Netzwerk hat sich die verleumderischen Beiträge auch nicht ‚zu eigen‘ gemacht, eine Veränderung der Inhalte ist ebenfalls nicht vorgenommen worden. Es blieben somit reine Nutzer-Inhalte“, so das Blatt.