Der Einsatz der Bundeswehr gegen Terroristen im Inland ist aus rechtlicher Sicht umstritten – aus Sicht der Regierung aber notwendig.
Gestern trainierten Polizei und Bundeswehr erstmals gemeinsam für den Ernstfall. Bereits bei dem Amoklauf des Iraners David Sonboly im Juli 2016 ließ Verteidigungsministerin Ursula von den Leyen (CDU) sicherheitshalber 100 Feldjäger und Sanitäter in Bereitschaft versetzen. Unter dem Namen „Getex“ (Gemeinsame Terrorismusabwehr Exercise) übten heute insgesamt 360 Soldaten in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Wenig überraschend sind alle Übungsszenarien mit islamistischen Attentaten beschäftigt, die sich an den bisherigen Attentaten in Europa orientieren. Die rein theoretisch ablaufenden Terrorszenarien sollen laut Innenminister Thomas de Maizière (CDU) eine „Vorsorge für eine unwahrscheinliche, aber denkbare Situation“ sein. Dabei gehe es um „komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen“. Ob und wieweit Bundeswehrsoldaten im Antiterrorkampf eingesetzt werden, müssen die Länder entscheiden, da nur eine Anforderung der Bundeswehr durch die Länder bei „schweren Unglücksfällen“ – unter der neuerdings auch terroristische Attentate verstanden werden – vom Grundgesetz gedeckt ist.
Für den Bundeswehrverband sollten solche Einsätze dagegen die Ausnahme bleiben. „Wir sind für eine Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht“, sagte Andreas Steinmetz, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes. „Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei.»
Quelle: Zuerst!