USA: New Yorker Staatsanwalt gibt „Orientierungshilfe“ für Widerstand gegen Trump-Dekret

Eric Scheiderman, Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates New York, hat eine neue Orientierungshilfe für Polizisten in sogenannten Asyl-Städten zum legalen Widerstand gegen das neue Terrorschutz-Dekret des US-Präsidenten Donald Trump veröffentlicht, wie die Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg berichtet.

Der Demokrat Schneiderman will demnach mit seinem neuen „Guide“ den lokalen Sicherheitskräften von Asyl-Städten zeigen, wie sie mit Bundesbeamten, die die „drakonischen Migrations-Politik“ des republikanischen US-Präsidenten vollstrecken, umgehen sollen.

Der Generalstaatsanwalt empfiehlt laut Bloomberg Polizisten, nach dem Migrationsstatus eines Menschen nur dann zu fragen, wenn dieser illegaler Handlungen verdächtigt wird. Die Polizei solle Anträgen zur Inhaftierung von Migranten außerdem nur dann nachkommen, wenn die Strafverfolgungsbehörden einen entsprechenden Gerichtsbeschluss vorlegen.

Darüber hinaus hätten die Ordnungskräfte das Recht zur Verweigerung der Herausgabe von nicht öffentlichen Informationen, darunter das Datum der Freilassung eines festgenommenen Migranten oder das Datum seiner nächsten Gerichtsverhandlung. Auf gleiche Weise könne die Polizei in den Asyl-Städten den Bundesbeamten die Befragung eines Migranten verweigern.

Laut Bloomberg gibt es in New York neun sogenannte Asyl-Städte, darunter die Hauptstaat des US-Bundesstaates, Albany.

Was ist eine „Asyl-Stadt“?

In den USA gibt es derzeit laut der US-Zeitung „The Washington Post“ etwa 60 Städte mit speziellen Asyl-Gesetzen („Asyl-Städte“ bzw. „Sanctuary Cities“), darunter Los Angeles und New York. Die Gesetzeslage variiert von Stadt zu Stadt, doch im Allgemeinen beschützt sie illegale Einwanderer, die gewaltlose Verbrechen begangen haben, davor, von den Lokalregierungen an die Bundesbehörden übergeben zu werden. Das Verüben von Kavaliersdelikten durch Migranten führt demnach nicht zwingend zu bundesstaatlichem Gewahrsam. Stadtmitarbeiter und Strafverfolgungsbehörden einer sogenannten Asyl-Stadt dürfen zudem nicht nach dem Einwanderungsstatus eines Strafverdächtigen fragen. Gegner der Verordnung argumentieren, dass diese kriminelle Zuwanderer vor der Abschiebung bewahre.

Trumps neues Terrorschutz-Dekret

Am 6. März hatte US-Präsident Donald Trump eine neue Version des zuvor aufgehobenen Terrorschutz-Dekrets unterzeichnet. Diese sieht nun ein 90-tägiges Einreiseverbot in die USA für Bürger aus sechs (statt zuvor sieben) überwiegend muslimischen Ländern vor: Syrien, Iran, Sudan, Libyen, Somalia und Jemen. Der Irak ist von dem Verbot mittlerweile ausgeschlossen, da dieser laut dem Pentagon und dem US-Außenministerium eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS, auch Daesh) spielt.

Nicht betroffen von dem Einreiseverbot sind gemäß dem neuen Dekret Personen mit gültigen Green Cards oder Visa sowie Doppelstaatsbürger mit gültigen Einreisepapieren.

Das Flüchtlingsprogramm ist indes auch in der neuen Version des Dekrets sistiert. Diesmal gilt aber für syrische Migranten ein 120-tägiger Einreise-Stopp, wie auch für Flüchtlinge aus den anderen fünf genannten Staaten. Zuvor galt ein unbefristetes Verbot der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen.