Luxemburg: «Die Arbeitgeber dürfen das offene Tragen religiöser Symbole verbieten» — Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat an diesem Dienstag entschieden, dass die Arbeitgeber ihrem Personal das öffentliche Tragen religiöser Symbole im Dienst verbieten dürfen, berichtet die Zeitung Telegraph.

Das Urteil fiel im Fall zweier Angestellter aus Belgien und Frankreich, die entlassen worden waren, nachdem sie sich geweigert hatten, auf das Kopftuch im Dienst zu verzichten. Das ist der erste Richterspruch solcher Art in der höchsten Gerichtsinstanz der Europäischen Union.
Bei dem ersten Fall handelte es sich um eine Belgierin, die als Rezeptionistin bei G4S Secure Solutions tätig war. Die Frau wollte sich nicht von ihrem Kopftuch trennen, obwohl die interne Regelung der Firma das offene Tragen aller religiösen Symbole explizit untersagte. Die Angestellte wurde entlassen. Im zweiten Fall wurde eine französische Informatik-Beraterin suspendiert, nachdem sich ein Kunde über ihr Kopftuch beschwert hatte.

„Die interne Regelung einer Firma, die das öffentliche Tragen eines beliebigen politischen, philosophischen oder religiösen Symbols untersagt, stellt keine direkte Diskriminierung dar“, steht im Beschluss des Europäischen Gerichtshofes.