BGH: Opposition kann eine Befragung von Edward Snowden im Untersuchungsausschuss nicht erzwingen

Der Whistleblower Edward Snowden wird wohl nicht im NSA-Untersuchungsausschuss aussagen können. Der Bundesgerichtshof hat erklärt, dass die Opposition eine Befragung des Ex-Geheimdienstlers nicht erzwingen kann.

 

Das berichtet der digitale Informationsdienst Sputnik unter Berufung auf die dpa. Die Vertreter von Linken und Grünen im NSA-Untersuchungsausschussrepräsentierten nicht das dafür notwendige Viertel der Bundestagsabgeordneten, heißt es in der Entscheidung vom 23. Februar, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und die Linken-Abgeordnete Martina Renner wollten durchsetzen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss vom Kanzleramt zumindest Amtshilfe einfordern sollte, um Snowden in Deutschland befragen zu können. Er selbst zeige daran großes Interesse, wie sein deutscher Anwalt noch im vergangenen November angegeben hatte. Dazu müsse der Whistleblower allerdings vom Zugriff deutscher und ausländischer Strafverfolgungsbehörden verschont und vor Auslieferung an die Vereinigten Staaten gesichert werden.

Weil die Große Koalition einen entsprechenden Antrag der Opposition ablehnte, wählten Grüne und Linke den Weg vor den Bundesgerichtshof. Eine Ermittlungsrichterin des BGH hatte der Ausschussminderheit im vergangenen November zunächst Recht gegeben und den NSA-Ausschuss verpflichtet, einen Beschluss im Sinne von Grünen und Linken zu fassen. Der Dritte Strafsenat hob die Entscheidung jetzt jedoch endgültig auf.

 

Noch 2014 hatte sich der Untersuchungsausschuss darauf verständigt, den Whistleblower als Zeugen zu befragen. Grüne und Linke wollten, dass Snowden beim NSA-Ausschuss persönlich erscheint. Die Vertreter der Großen Koalition waren dagegen, aus ihrer Sicht sei eine Anhörung per Videoschaltung vollkommen ausreichend. Diesen Vorschlag lehnten wiederum die Opposition als auch Snowden selbst ab. Im Winter eskalierte der Streit wieder. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, sie wolle die Befragung eines „unangenehmen Zeugen“ verschleppen.

Mit der Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte Februar wurde die Beweisaufnahme im NSA-Untersuchungsausschuss eigentlich bereits beendet.

Es wäre also auch ohne die Entscheidung des BGH schwierig gewesen, noch einen Zeugen zu befragen. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs bereite Snowdens Anhörung nun anscheinend endgültig ein Ende.