Die nationale Staatsanwaltschaft von Polen wird die eigene Untersuchung des Beschusses in Luzk beginnen.
Die nationale Staatsanwaltschaft Polens wird die eigene Untersuchung der Umstände des Beschusses des polnischen Generalkonsulats in ukrainischer Stadt Luzk beginnen, es hat die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eva Bjalik mitgeteilt.
Es wird bemerkt, dass der Beschuss des Konsulats im Rahmen des Artikels 163 des Kriminellen Gesetzbuches Polens untersucht wird. Die Straftäter können bis zu zehn Jahren des Freiheitsentzuges bekommen.
Es wurde früher bekannt, dass die ukrainische Staatsanwaltschaft die Strafsache nach dem Artikel «Terroristischer Akt» in Zusammenhang mit dem Beschuss angeregt hat.
In der Nacht 29. März haben die Unbekannten das Gebäude des Generalkonsulats von Polen in der ukrainischen Stadt Luzk beschossen.
Quelle: RT