Ein mutmaßlicher Chemiewaffeneinsatz in Syrien am 4. April im syrischen Khan Sheikhoun in der Nähe von Idlib, wird Damaskus in die Schuhe geschoben. Die syrische Führung widerspricht, ebenso wie Moskau. Für den Westen ist die Schuldfrage dagegen bereits erklärt. USA und EU fordern erneut, dass Präsident Baschar al-Assad abtreten soll.
Wir sprachen dazu mit der Journalistin Karin Leukefeld, die sich derzeit in Syrien aufhält. Sie machte Sputnik auf folgende Fakten aufmerksam.
Fakt 1: Khan Sheikhoun liegt an der Autobahn M5, die Aleppo mit Hama, Homs und Damaskus verbindet. Der Ort liegt 50 Kilometer südlich von Idlib und etwa gleich weit entfernt von Hama.
Fakt 2: Der Ort und die Region wird von einem Bündnis um die Nusra Front alias Fatah al-Sham kontrolliert. Die Gruppe ist von der Uno als Terrororganisation eingestuft. Dieses Bündnis lieferte sich zuletzt im Februar 2017 Kämpfe mit einem anderen islamistischen Bündnis um Ahrar al-Sham, das ebenfalls Gegenden in der Provinz Idlib kontrolliert. Die bewaffneten Gruppen in Idlib werden aus der Türkei versorgt und von der Türkei, den Golfstaaten, von Frankreich, Großbritannien und Deutschland sowie den USA unterstützt. Einige der Kampfgruppen haben am 30. Dezember 2016 einen Waffenstillstand unterzeichnet, der von der Türkei, Russland und Iran ausgehandelt worden ist.
Fakt 3: Aktuell gibt es heftige Kämpfe zwischen den islamistischen Kampfgruppen und der syrischen Armee und deren Verbündeten nördlich von Hama.
Fakt 4: Die Information über den „Giftgasangriff der syrischen Luftwaffe“ kam von dem bewaffneten Oppositionsbündnis und mit diesem verbündeten Einrichtungen wie der Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte in London und der „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ (Etilaf) in Istanbul. Sie beschuldigten Moskau und Damaskus. Entsprechendes Bild- und Filmmaterial wurde unmittelbar weltweit verbreitet. Darin sind auch die „Weißhelme“ zu sehen, eine vom Westen gegründete und unterstützte Zivilschutzorganisation, die in den Gebieten der bewaffneten islamistischen Gruppen agiert.
Fakt 5: Die „Weißhelme“ werden deutlich kritisiert. Die Vereinigung Schwedische Ärzte für Menschenrechte (SWEDHR) machte im März dieses Jahres darauf aufmerksam, dass die mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnete Gruppe, eher eine Hilfstruppe für die islamistischen Assad-Gegner und ihre westlichen Unterstützer ist als eine unabhängige Organisation, die Kriegsopfern hilft. So würden oft Pseudo-Rettungsmaßnahmen gefilmt, die aus medizinischer Sicht eher als tödlich statt als lebensrettend einzuschätzen seien. Die vermeintlich lebensrettenden Verfahren in einem Video der Gruppe seien zum Beispiel nicht korrekt und eher lebensbedrohlich, zum Teil gestellt, einschließlich simulierter Notfälle.
Fakt 6: Zeitgleich mit dem Geschehen in Khan Sheikhoun begann in Brüssel eine EU-Konferenz über die Zukunft Syriens. Sie gilt als „Geber-Konferenz“, bei der entschieden werden soll, wer wie viel Geld an wen gibt. Die syrische Regierung wird dabei sicherlich nicht berücksichtigt werden, vermutet Karin Leukefeld. Das Geld werde eher an die Gebiete unter Kontrolle der bewaffneten Assad-Gegner gehen, auf die die EU und die mitorganisierenden Staaten Einfluss nehmen wollen. Das gleiche gilt für die Unterstützung der angrenzenden Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben.
Fakt 7: Die EU-Beauftragte Federica Mogherini machte die syrische Regierung für den „Giftgasangriff auf Khan Sheikhoun“ verantwortlich. Frankreich, Großbritannien und die USA forderten eine Sitzung des UN-Sicherheitsrates.
Fakt 8: Die russische Armee hat erklärt, keine Luftangriffe in dem Gebiet geflogen zu haben. Möglich sei, dass in dem Waffenlager, das die syrische Luftwaffe angegriffen habe, Giftgas oder Bestandteile zur Produktion gelagert gewesen seien und durch den Beschuss freigesetzt wurden.
Fakt 9: Seit Anfang 2013 ist bekannt, dass bewaffnete islamistische Kampfgruppen über Giftgas verfügen und es einsetzen. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat Informationen zu Folge gar eine eigene Forschungsabteilung zur Entwicklung chemischer und biologischer Waffen.
Fakt 10: Das syrische Außenministerium und die Armeeführung haben das „Verbrechen an der Bevölkerung“ in Khan Sheihoun verurteilt und die bewaffneten Anti-Assad-Gruppen verantwortlich gemacht. Syrien habe 2013 die Giftgaskonvention unterzeichnet. Alle Giftgasbestände seien von der UNO abtransportiert und vernichtet worden. 2015 wurde Syrien von der entsprechenden Organisation (OPCW) bescheinigt, dass alle Bestände entsorgt wurden. Syrien habe „nie Chemiewaffen gegen die Bevölkerung eingesetzt und wird es nie tun“, hieß es in beiden Erklärungen.
Quelle: Sputnik