Terroranschlag in St. Petersburg: Terroristen von Petersburg und Brüssel zuvor aus Türkei ausgewiesen

 

Der Terrorverdächtige von Petersburg, Akbardschon Dschalilow, stand in der Türkei auf der Schwarzen Liste, genauso wie der belgische Terrorist Ibrahim Bakraoui. Dies schreibt die türkische Zeitung „Yeni Akit“ unter Berufung auf ungenannte Quellen.

 

Ibrahim El Bakraoui

 

Der mutmaßliche Attentäter von St. Peterburg, Akbardschon Dschalilow, wurde im Dezember letzten Jahres in der Türkei festgenommen und nach Russland abgeschoben, weil laut der Zeitung seine Aufenthaltsgenehmigung für die Türkei abgelaufen war.

 

Zudem haben die türkischen Behörden Dschalilow die Einreise in die Türkei für die nächsten fünf Jahre verboten. Russische Terrorfahnder beschuldigen Dschalilow, am 3. April dieses Jahres den Anschlag in der Petersburger U-Bahn verübt zu haben.

Laut dem Zeitungsbericht prüft die russische Botschaft in Istanbul derzeit die Informationen über Dschalilows Abschiebung. „Offiziell haben uns die türkischen Behörden nicht informiert, wir erwarten von ihnen eine offizielle Erklärung“, sagte ein russischer Diplomat.

Das ist nicht der erste Fall, dass ein aus der Türkei abgeschobener Bürger einen Terroranschlag in einem anderen Land verübt, so die Zeitung. Im Juli 2015 hatten die türkischen Behörden den belgischen Staatsbürger Ibrahim Bakraoui festgenommen und in seine Heimat abgeschoben. Im März letzten Jahres verübte er gemeinsam mit seinen Terrorkomplizen einen Sprengstoffanschlag am Flughafen der belgischen Hauptstadt.

Abgeschoben wurde Bakraoui wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Darüber hatten die türkischen Beamten ihre belgischen Kollegen informiert. Die Ermittler in Brüssel ließen Bakraoui jedoch frei: Es habe keine Hinweise auf dessen Zugehörigkeit zu einer Terrormiliz gegeben, hieß es.

 

Quelle: Sputnik