Kein Lied für Kiew: Russische Eurovision-Kandidatin trat stattdessen zum „Tag des Sieges“ auf

Moskau. Eine Polit-Posse: wegen der anhaltenden Spannungen zwischen Rußland und der Krim hat die ukrainische Regierung der russischen Sängern Julia Samoilowa verboten, ihr Lied beim Eurovision Song Contest in Kiew vorzutragen. Die Sängerin wurde mit einem Einreiseverbot belegt.

Die russische Seite konterte und plazierte die Sängerin anderweitig – sie konnte ihr Lied nun in Moskau bei den Feiern zum „Tag des Sieges“ vortragen, mit denen an das Kriegsende 1945 erinnert wird.

Das Einreiseverbot für Samoilowa sorgte im In- und Ausland für Diskussionen und Unverständnis. Die Ukraine hatte Samoilowa die Einreise verboten, da sie 2015 auf der Krim aufgetreten war – Kiew akzeptiert die Angliederung der Krim an Rußland im Zuge des erfolgreichen Referendums im März 2014 nach wie vor nicht. Außerdem soll sie in sozialen Netzwerken von der „russischen Krim“ gesprochen haben.

Der ukrainische Inlandsgeheimdienst bezeichnete die Sängerin sogar als Gefahr für die nationale Sicherheit. Kommendes Jahr will sie wieder am Song Contest teilnehmen.

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