Getrennte Abschiebung von Familien in der Kritik

Familien, deren Asylantrag abgelehnt wird, können abgeschoben werden – in Einzelfällen sogar getrennt. Sozialverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen kritisieren, die Abschiebungen seien oft rechtswidrig oder missachteten elementare Menschenrechte. Eine Folge: traumatisierte Kinder. Ein Beispiel aus der bayerischen Abschiebepraxis.

Ende März in der Flüchtlingsunterkunft im oberbayerischen Manching: Die Regierung von Oberbayern versucht das erste Mal, Familie B. nach Albanien abzuschieben. Die Mutter bricht am Flughafen zusammen – der Abschiebeversuch wird abgebrochen, die Frau wird in der geschlossenen Psychiatrie behandelt.

Arzt verbietet Abschiebung

Drei Wochen später: Wieder steht die Polizei bei der Familie vor der Tür, nimmt den Vater und die drei Kinder mit – die Mutter ist immer noch in der Psychiatrie. Dieser Abschiebeversuch endet am Frankfurter Flughafen. Denn der dortige Arzt verbietet die Abschiebung. Er berücksichtigt ein Attest der zweijährigen Tochter: Sie hat ein schweres Trauma durch den ersten Abschiebeversuch, weigert sich zu essen und verletzt sich selbst. Gabriele Störkle von der Caritas Pfaffenhofen hat das Schicksal der Familie miterlebt.

«Nach dem Abschiebeversuch kam auch der Vater. Er hat sich auch in der Beratung unterstützen lassen und Rat geholt. Es ging ihm sehr, sehr schlecht. Auch die Kinder sind stark mitgenommen»

Abschiebungen oder Abschiebeversuche treffen besonders die Kinder, sagt der Rosenheimer Kinderarzt Thomas Nowotny. Er setzt sich schon seit Längerem für Flüchtlingsrechte ein. Denn die Kinder können noch weniger verstehen, was da gerade mit ihnen und um sie herum passiert.

«Nach der neuen Gesetzeslage werden diese Abschiebungen nicht mehr angekündigt. Das hat eine besondere Verunsicherung. Man fühlt sich in den eigenen Räumen nicht mehr sicher. Das kann wirklich Dauerschäden verursachen, dass die Kinder nicht mehr genug essen, dass die Kinder völlig verstört sind und in ihrer Entwicklung dann auch dauerhaft behindert.»

Verstöße gegen Menschen- und Kinderrechte

Der Fall der Familie B. entsetzt Nowotny besonders. Dass die Familie getrennt worden ist, die Eltern bei der Festnahme gefesselt wurden und Polizei und Ausländerbehörde das Trauma der Zweijährigen erst einmal missachtet haben – darin sieht Nowotny Verstöße gegen das Grundgesetz, gegen Menschen- und Kinderrechte. Er hat deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.

Stellungnahme der Regierung steht noch aus

Der Bayerische Rundfunk hat mehrmals um eine Stellungnahme zu diesem konkreten Fall gebeten – eine umfassende Antwort der Regierung gab es bisher nicht, wegen personeller Engpässe im zuständigen Fachbereich. Eine allgemeine Auskunft zum Thema Familientrennung gibt das Bayerische Innenministerium:

«Grundsätzlich sind die Ausländerbehörden gehalten, Ausreisepflichtige nicht getrennt von anderen Familienmitgliedern abzuschieben. In begründeten Einzelfällen, insbesondere bei vorsätzlicher Mitwirkungsverweigerung und aktiven Widerstands- und Verweigerungshandlungen der rückzuführenden Personen, kann eine getrennte Abschiebung durch die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung der Belange minderjähriger Kinder und Jugendlicher veranlasst werden.»

Bislang keine getrennten Abschiebungen

In Einzelfällen können also Familien bei Abschiebungen getrennt werden. Wie häufig Erwachsene oder Kinder  durch eine versuchte Abschiebung traumatisiert werden – dazu haben die zuständigen bayerischen Ministerien keine Zahlen.

Der Rosenheimer Arzt Thomas Nowotny sagt aber: Immer wieder kommen Kinder in seine Praxis, die traumatisiert sind – wegen eines Abschiebeversuches. Und auch die Caritasmitarbeiterin Störkle erlebt in der Beratung viele Flüchtlingsfamilien mit ähnlichen Erfahrungen.

«Es war letztes Jahr um die Zeit noch gängige Praxis, Menschen, die in ambulanter Psychotherapie waren, so lange auch nicht abzuschieben. Das war dann ab Sommer 2016 vorbei. Da wurde auf ambulante Behandlung keine Rücksicht mehr genommen. Und so kann man das vielleicht auch in der Fortsetzung sehen: Es gab keine getrennten Abschiebungen – das hat sich jetzt erst im Laufe des letzten Viertel- oder halben Jahres  so entwickelt.»

Hoffen und Hilfe

Die albanische Familie, die aus Manching abgeschoben werden sollte, hofft, vorerst bleiben zu dürfen. Die Mutter ist momentan in der geschlossenen Psychiatrie, der Vater und die jüngste Tochter sind in der Kinderpsychiatrie. Und die anderen Geschwister leben derzeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe.

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