Ein deutsches Gericht verurteilte einen syrischen Flüchtling zu fünf Jahren Haft auf Grund seiner Mitgliedschaft beim so genannten Islamischen Staat (IS), der Beihilfe zur Planung eines terroristischen Anschlags in Deutschland und dem 149fachen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Der 20-jährige Shaas Muhammad wurde am Freitag vom Kammergericht Berlin entsprechend der Anklage schuldig befunden, in Verbindung zum Islamischen Staat zu stehen und einen Anschlag in Berlin geplant zu haben, der durch ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei verhindert werden konnte.
Muhammad war in der örtlichen Moscheen vom Imam seines Heimatdorfs in Syrien radikalisiert und dann für den IS angeworben worden, wo er schließlich zum Kämpfer für die terroristische Organisation ausgebildet worden war.
Der damals 16-jährige ist 2013 dem IS beigetreten und hat für diesen bis 2015 in Syrien gekämpft. Vorwiegend in der Region Deir Ezzor, im Osten Syriens stationiert, war er auch an der Belagerung des Flughafens Deir Ezzor beteiligt. Insgesamt konnte ihm die Beteiligung an Aktionen des IS in Syrien in 150 Fällen nachgewiesen werden, wobei er in149 dieser Fälle als Kämpfer mit einer Kalaschnikow bewaffnet war.
Im August 2015 gelangte er über die Balkanroute nach Deutschland. Dort hat er für den IS mögliche Anschlagsziele in Berlin ausgekundschaftet, darunter das Brandenburger Tor, der Hauptbahnhof, der Alexanderplatz und der Reichstag. Bei Kontakten mit dem IS über sein Mobiltelefon habe er zudem seine Bereitschaft signalisiert, selbst an Anschlägen teilmzunehmen.
Jedoch konnte der Flüchtling im März 2016 festgenommen werden, bevor es zu einem Anschlag kommen konnte. Das Urteil entspricht dem Antrag der Bundesanwaltschaft, ist jedoch milde, da das Jugendstrafgesetz greift. Mehr zum Urteil im Video: