Der einzige Europaabgeordnete der deutschen NPD, Udo Voigt, hat jetzt eine brisante Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Unter der Überschrift „Souveränitätsdefizite der Bundesrepublik Deutschland“ möchte er von der EU-Kommission deren Einschätzung des deutschen Souveränitätsstatus´ erfragen und erfahren, welche Auswirkungen „eine ´eingeschränkte´ oder nicht vorhandene staatliche Souveränität Deutschlands auf die Gültigkeit des Beitritts der Bundesrepublik zu den Römischen Verträgen, zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur Europäischen Union, zum Vertrag von Lissabon, zur Euro-Zone und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus haben“ könnte.
Hintergrund der verfassungs- und europarechtlich heiklen Anfrage sind jüngste Äußerungen des russischen Präsidenten Putin, der der Bundesrepublik Ende Mai auf dem 21. Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg ein handfestes Souveränitätsdefizit attestiert und von einer „eingeschränkten Souveränität“ Deutschlands gesprochen hatte.
Der deutsche Europaabgeordnete, der bis 2011 langjähriger Parteivorsitzender der NPD war, nimmt diesen Ball in seiner Anfrage auf möchte nun eine offizielle Klarstellung aus Brüssel, was die deutsche Souveränität angeht. In einer Pressemitteilung argumentiert Voigt weiter, im Falle einer lückenhaften oder nicht vorhandenen staatlichen Souveränität der Bundesrepublik könnten auch von von ihr vorgenommene Rechtsakte wie etwa der Beitritt zur Euro-Zone oder zum Europäischen Stabilitätsmechanismus möglicherweise keine Rechtsgültigkeit beanspruchen.
In einer weiteren Teilfrage seiner Anfrage will Voigt außerdem wissen: „Wie berurteilt die Kommission die Gültigkeit des ´Zwei-plus-Vier-Vertrages´ von 1990, der nach offizieller Lesart die Entlassung des wiedervereinigten Deutschlands in die staatliche Souveränität regelt, der allerdings ausdrücklich das Fortbestehen zahlreicher alliierter Vorbehaltsrechte aus der Besatzungszeit festlegt, die im ´Überleitungsvertrag´ von 1954 kodifiziert wurden?“
Die EU-Kommission hat nun sechs Wochen für die Beantwortung der Voigt-Anfrage Zeit.
Quelle: Zuerst