Flüchtlingsstreit: EU leitet Verfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien ein

 

Die Kommission der Europäischen Union hat beschlossen, Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen die EU-Mitglieder einzuleiten. Das betrifft in erster Linie die Länder Polen, Tschechien und Ungarn, die nicht genug Maßnahmen einleiteten, um der Flüchtlingskrise beizukommen.

 

 

Die EU verteidigte den Schritt mit der Erklärung, dass sich Polen, Tschechien und Ungarn unsolidarisch bei der Aufnahme von Flüchtlingen verhalten, die in Italien oder Griechenland gestrandet sind. Demnach gingen die osteuropäischen EU-Mitglieder ihren Verpflichtungen nicht nach. Das kann mit einer Gelbuße aus Brüssel für die jeweils betroffenen Länder enden.

Die EU formulierte bereits im Mai offen eine Drohung gegen die Regierungen Polens, Tschechiens und Ungarns. Diese müssen sich laut Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos verpflichten, Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen. In beiden südeuropäischen Ländern stehen rund 160.000 Menschen zur Verteilung bereit. Von denen kamen bisher kaum mehr als 20.000 in anderen Staaten der EU an.

Auch Österreich nahm keinen einzigen Flüchtling aus dem Asylbewerber-Pool in Griechenland und Italien auf. Bis März erkämpfte sich die Bundesregierung eine Ausnahme in Brüssel. Schließlich sagte Wien allerdings die Aufnahme von 50 Menschen aus Italien zu.

 

Quelle: RT