Wegen umstrittener Gerichtsreform: EU startet Sanktionsverfahren gegen Polen

 

Die EU hat am Samstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen der jüngst von Warschau angenommenen umstrittenen Gerichtsreform eingeleitet. Dies teilt AFP unter Berufung auf die EU-Kommission mit.

Das Verfahren sei nach der Veröffentlichung eines der Gesetze im polnischen Gesetzesblatt eingeleitet worden, teilte die EU-Kommission AFP zufolge mit.

Ein Vertragsverletzungsverfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen führen. Artikel 7 des EU-Vertrags sieht zudem bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der im Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.

Der polnische Senat hatte am 15. Juli einer Gerichtsreform zugestimmt. Diese sieht mehr Einfluss der Regierung auf die Besetzung von Richterstellen vor.  Laut dem Gesetz soll das Parlament in Warschau künftig über die Besetzung des Landesrichterrats entscheiden. Der bislang unabhängige Landesrichterrat, der die Richter bestellte, soll aufgelöst werden. Das Nachfolgegremium soll dem Justizminister unterstellt werden, der dann Gerichtspräsidenten und ihre Stellvertreter entlassen und neue ernennen kann.

Die EU-Führung befüchtet jedoch, dass die polnische Justizreform die Unabhängigkeit von Gerichten im Land stark beeinträchtigen wird.

 

Quelle: Sputnik