50 Sozialstunden für versuchte Vergewaltigung

Das Amtsgericht Freiburg hatte Amadou S. (20) aus Gambia zu lediglich acht Monaten Jugendstrafe wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Der Asylbewerber ging dennoch in Berufung – mit Erfolg. Vor dem Landgericht bekam er ein noch milderes Urteil.

Amadou S. (Name von der Redaktion geändert) reiste 2014 illegal aus Gambia nach Deutschland ein und lebt seitdem als Asylbewerber in Freiburg. Im April letzten Jahres war eine 17-Jährige, mit der er lose befreundet war, in seinem WG-Zimmer. Der Afrikaner forderte Sex, was das Mädchen jedoch klar ablehnte.

Daraufhin packte er sie und rang rund 30 Minuten in einem laut Anklage «kampfartigen Geschehen» mit ihr und versuchte, den Akt zu erzwingen.

Unmittelbar bevor der Mann mit seinem Geschlechtsteil in sie eindrang, konnte die 17-Jährige durch ihre heftige Gegenwehr und laute Schreie andere Bewohner des Hauses auf sich aufmerksam machen und fliehen.

«Gute Integrationschancen»

Dieser Sachverhalt wurde von Amadou S. eingestanden. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Asylbewerber in erster Instanz zu acht Monaten Jugendstrafe wegen sexueller Nötigung. Doch der junge Mann empfand dieses Urteil als zu hart und ging in Berufung, wie die Badische Zeitung berichtet.

Der steuerfinanzierte Anwalt des 20-Jährigen erklärte nun vor dem Landgericht, die Tat seines Mandanten sei durch «enttäuschtes Beziehungsleben» geprägt gewesen. Zudem habe der Afrikaner gute Aussichten auf Integration. Er plädierte auf Sozialstunden statt Arrest.

Keine Reue vor Gericht

Die zuständige Staatsanwältin forderte, die Bestrafung beizubehalten. Sie kritisierte auch, dass der Angeklagte über sein tatsächliches Alter lüge. Der Richter folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und verurteilte Amadou S. zu 50 Sozialstunden und drei Gesprächsterminen bei Pro Familia.

«Wie diese Tat entstanden ist, soll in keiner Weise bagatellisiert werden», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es sei «ganz wichtig, dass so etwas nie wieder vorkommt.»

Amadou S. entschied sich vor Gericht, sich nicht bei seinem Opfer für die Tat zu entschuldigen.

 

Quelle: Freie Zeiten