Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU zurückgewiesen. Das meldet die Onlineausgabe des Senders n-tv unter Verweis auf den EuGH.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat laut nt-v.demitgeteilt, eine entsprechende von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens. Das bedeute, Ungarn und die Slowakei würden jetzt gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen müssen.
Im September 2015 hatten die Innenminister der EU-Staaten beschlossen, außer den früher festgelegten 40.000 Asylbewerbern weitere 120.000 Flüchtlinge auf 23 der 28 Mitgliedsländer zu verteilen. Die Entscheidung war gegen den Widerstand Ungarns und der Slowakei sowie Rumäniens und Tschechiens getroffen worden.
Quelle: Sputnik