Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Mittwochmorgen, ob Ungarn und die Slowakei gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen müssen. Die EU-Innenminister hatten im September 2015 beschlossen, zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern unterzubringen. Die Entscheidung war gegen den Widerstand der beiden Länder sowie Rumäniens und Tschechiens gefallen. Den Beschwerden aus Budapest und Bratislava werden nur geringe Chancen eingeräumt, nachdem sich ein wichtiger EU-Gutachter zuletzt ablehnend geäußert hatte.
Ungarns rechts-konservativem Ministerpräsidenten Viktor Orban droht damit ein Rückschlag auf EU-Ebene. Wegen seiner Haltung in der Flüchtlingsfrage war er bereits mehrmals mit anderen EU-Staaten sowie der EU-Kommission aneinandergeraten.
Zuletzt präsentierte Orban der Brüsseler Behörde etwa eine Rechnung von 400 Millionen Euro für den ungarischen Grenzzaun. Die EU solle damit die Hälfte der Kosten für den Bau und den bisherigen Betrieb der Sperranlagen an Ungarns Südgrenze übernehmen. Die EU-Kommission lehnte dies ab.
Der Fraktionschef der Konservativen (EVP) im Europaparlament, Manfred Weber, warb für Kompromissbereitschaft.
Ich finde es wichtig, dass Viktor Orban jetzt anerkennt, wie notwendig Solidarität zwischen den EU-Staaten ist», sagte Weber dem Münchner Merkur.
Gleichzeitig verstehe er aber, dass Orban für seinen Grenzschutz finanzielle Unterstützung einfordere.
Die EU-Kommission darf so eine Anfrage nicht einfach vom Tisch wischen.
Die wichtigsten Fakten zum EU-Flüchtlingsstreit
Was genau wurde 2015 entschieden?
Die EU-Innenminister beschlossen am 22. September 2015, 120.000 Flüchtlinge innerhalb Europas zu verteilen. Dabei handelt es sich um Migranten mit voraussichtlich guten Chancen auf Asyl. In erster Linie ging und geht es dabei um Flüchtlinge aus Syrien, aber auch etwa um Eritreer und Iraker. Die Umverteilung sollte eigentlich bis zum 26. September dieses Jahres abgeschlossen sein, sie zieht sich jedoch in die Länge. Die EU-Kommission hat jedoch bereits deutlich gemacht, dass mit diesem Datum die Umverteilung nicht beendet ist.
Wie kam die Entscheidung zustande?
Die beteiligten EU-Länder drückten den Beschluss gegen den Widerstand Ungarns, Tschechiens, Rumäniens sowie der Slowakei durch. Das war äußerst ungewöhnlich, da derart heikle Entscheidungen — auch wenn die nötige Mehrheit erreicht wird — nach Möglichkeit einstimmig unter den EU-Staaten getroffen werden.
Wie argumentieren nun Ungarn und die Slowakei?
Ungarn müsste eigentlich akutell 1.294 Schutzbedürftige aufnehmen, die Slowakei 902. Aus Sicht der beiden klagenden Länder ist der Beschluss von 2015 jedoch rechtlich unzulässig. Die ungarische Regierung wetterte zuletzt zudem, die EU-Kommission und der Europäische Rat hätten sich dem «Soros-Plan» angeschlossen, dessen Ziel es sei, durch Flüchtlingsbewegungen die «christliche und nationale Identität» der Völker Europas zu zerstören. Die slowakische Führung äußert sich zurückhaltender, ist in der Sache aber bislang ähnlich unnachgiebig.
Welche Folgen könnte ein Urteil haben?
Falls die Luxemburger Richter der Empfehlung des Generalanwalts folgen, wäre damit klar, dass der Beschluss des Ministerrats vom 22. September 2015 geltendes EU-Recht ist. Sollten sich einzelne Länder weiterhin dagegen sperren und die Aufnahme von Flüchtlingen verweigern, hätte die EU-Kommission als Hüterin der Verträge die Möglichkeit, so genannte Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Sie können nach einem längeren Verfahren wiederum in einer Klage vor dem EuGH und in hohen Geldstrafen münden. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.
Quelle: RT