Sächsische Beamte erhalten Nachzahlungen in Höhe von 85 Millionen Euro

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai muss das Land Sachsen bestimmten Beamten Nachzahlungen in Höhe von insgesamt etwa 85 Millionen Euro zahlen. Dies teilte das Finanzministerium im Freistaat am Dienstagabend mit.
Mehr als 10.000 Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern der Besoldungsgruppen A 10 und aufwärts stünden Nachzahlungen zu, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bei ihnen hatte sich die Ost-West-Angleichung damals verzögert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai Sonderregelungen für die Jahre 2008 und 2009 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Nach Angaben des Sprechers verständigte sich Finanzminister Georg Unland (CDU) am Dienstag mit Gewerkschaften und Richterverein.

Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts hatten damals Nachteile hinnehmen müssen. So wurden ihre Bezüge später an das Westniveau angeglichen als die der Gruppen bis A 9. Außerdem galt für sie ein Tarifabschluss erst mit Verzögerung. Zwei Polizeioberkommissare hatten deswegen geklagt. Die Verfassungsrichter vermissten für beide Maßnahmen einen «sachlichen Grund».

Die Grundsätze des Berufsbeamtentums sind im Grundgesetz geschützt. Daraus leitet sich zum Beispiel ab, dass der Dienstherr einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren hat, der sich an der allgemeinen Entwicklung orientiert. Die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen dürfen nicht eingeebnet werden. Durch die Änderung gab es zwischen A 9 und A 10 im Mittel nur noch einen Unterschied von knapp 56 Euro. Zuvor waren es rund 224 Euro gewesen. Die Regelung muss bis Juli 2018 nachgebessert werden.