Bayern: Verwaltungsgerichtshof ordnet Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung von Asylanten an

München. Es gibt nur wenige Möglichkeiten das wirkliche Alter minderjähriger Asylbewerber, die ohne Eltern oder Ausweispapiere einreisen, festzustellen. Eine davon ist eine Röntgenuntersuchung der Handwurzelknochen. Diese Methode wurde wegen der medizinisch nicht notwendigen Strahlenbelastung von einigen Jugendämtern abgelehnt. Oftmals werden sich auf die Angaben der Asylbewerber verlassen, auch wenn es zahlreiche Fälle von Erwachsenen gab, die sich wegen der erhöhten Schutzmöglichkeit und Leistungen als Minderjährige ausgaben.

Einer der bekannteren Fälle ist sicherlich Hussein K., der Mörder von Maria L., der sich als minderjährig ausgab, aber in Wirklichkeit 22 Jahre alt war. Dieser hatte im Prozeß zugegeben, sich als 16Jähriger ausgegeben zu haben, „um eine bessere Unterbringung zu bekommen und in die Schule gehen zu können“.

Nun muß nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) das Amt in München seine Verwaltungspraxis ändern. Grund der Entscheidung war eine Somalierin, die vom Jugendamt ohne Untersuchung als volljährig eingeschätzt wurde und die wegen des fehlenden Anspruchs auf Jugendhilfe gegen diese Entscheidung geklagt hatte. Dabei war die Münchener Behörde nicht die einzige, die entsprechende Untersuchungen verweigert hat, obwohl diese auch im Gesetz für Zweifelsfälle festgeschrieben steht. Somit könnte das Urteil auch bundesweite Auswirkungen haben.

 

Quelle: Zuerst

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