Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Grenzöffnung 2015 steht juristisch auf wackligen Füßen

 

Zwei Jahre nach der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forcierten Grenzöffnung für Asylsuchende wird die Rechtsgrundlage für dieses Handeln immer fraglicher. Auch Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stellten nun in einem Gutachten fest, daß die Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten eigentlich hätten abgeschoben werden müssen. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt weiter aus, daß die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe.

Weitere Probleme bereitet die groß angekündigte Überprüfung Tausender Asylbewerber, die ihren Aufenthalt möglicherweise erschlichen haben. Rund 85.000 Asylanträge sind problematisch. Die Alternative für Deutschland hat bereits angekündigt, nach ihrem Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuß zur Asylpolitik Merkels einzusetzen.

 

Quelle: Zuerst