Russland kann seine Mitgliedschaft beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfrieren

Die Russische Föderation kann ihre Mitgliedschaft bei dem Europäischen Gericht für Menschenrechte einfrieren und die entsprechenden Auszahlungen in dieses Organ reduzieren. Dies teilte die Ausgabe «Iswestija» unter Berufung auf den Vertreter der Staatsduma.

In Russland versteht man nicht, warum das Land an diesem Format teilnehmen muss, wenn es aus anderen, zum Beispiel, aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ausgeschlossen wurde.

Wenn das tendenziöse Verhalten zu Russland weiter anhält, werden wir die Ausgaben einfrieren und den EGMR verlassen“, erklärte der Vizevorsitzende des Außenkomitees des Föderationsrates Wladimir Dschabarow.

Dabei berichtet die Ausgabe, dass die endgültige Entscheidung am 27. Oktober getroffen wird, wenn das Unterhaus des Parlaments in der ersten Lesung zum Staatshaushalt 2018 entscheiden wird.