Zuwachs von 67 Prozent — Immer mehr Menschen in den Niederlanden nehmen Sterbehilfe in Anspruch

In 2001 wurde die Sterbehilfe in den Niederlanden legalisiert. Seither ist die Anzahl der Menschen, die diese medizinische Dienstleistung in Anspruch genommen haben, enorm gestiegen. Zwischen 2012 und 2017 um 67 Prozent. Das wirft auch gesamteuropäische Fragen auf.

In einem am Donnerstag in der Zeitung The Guardian veröffentlichten Interview stand Steven Pleiter, der Leiter der Levenseindekliniek — zu Deutsch: Lebensende-Klinik — in Den Haag Rede und Antwort. Im Laufe des Gesprächs beschrieb Pleiter Einzelfälle, die einen Einblick in die alltägliche Praxis der kontroversen Klinik gewähren. Die Einrichtung Steven Pleiters hat sich auf Sterbehilfe spezialisiert.

Das Gesetz

Auf Deutsch lautet die offizielle Bezeichnung des in den Niederlanden verabschiedeten Gesetzes aus dem Jahre 2001 «Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung». Weltweit waren die Niederlande damit das erste Land, das die Sterbehilfe legalisierte. Wenig später folgten Luxemburg und Belgien mit eigenen Sterbehilfegesetzen, die wenig später in Kraft traten. Die aktive Sterbehilfe bleibt jedoch strafbar, sofern sie nicht von einem Arzt unter den gesetzlich eng formulierten Bedingungen erfolgte. So muss der verantwortliche Arzt «von der Freiwilligkeit und dem Ernst des geäußerten Sterbewunsches seines Patienten überzeugt» sein. Hinzu kommt, dass der behandelnde Arzt beim Patienten ein unerträgliches Leiden — von dem es keine Besserung und keine andere Abhilfe gibt — unmissverständlich erkennen muss.

Selbst Minderjährige können von der Sterbehilfe Gebrauch machen und ihrem Leben ein Ende setzen. Diese Bitte muss aber vom Patienten selbst geäußert werden und obliegt einer erschöpfenden Prüfung von ärztlicher Seite. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren können unabhängig von der Einstellung ihrer Eltern die Sterbehilfe ärztlich einleiten. Im Alter zwischen 12 und 15 Jahren muss jedoch auch die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

Zahlen, die stetig wachsen

Für das Jahr 2017 werden insgesamt über 7.000 Menschen erwartet, die die Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Diese Zahl würde ein Wachstum von 67 Prozent gegenüber dem Jahr 2012 darstellen. In diesem Jahr wurden landesweit bisher 18.000 Gesuche verzeichnet, davon allein 2.500 an der Lebensende-Klinik von Steven Pleiter. Die in rasendem Tempo wachsende Nachfrage habe den Direktor der Klinik dazu veranlasst, mehr Ärzte und Schwestern anzuwerben.

Einzelschicksale und besorgte Stimmen

Der Direktor der Sterbehilfe-Klinik erinnert sich an den Fall des 79-jährigen Siep Pietersma, der sein eigenes Gift trank, um dem Schicksal zu entgehen, das seine eigene Mutter ereilte: Demenz.

Auch ein Patient mit einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung, der sich täglich selbst verstümmelte, trat an die Klinik Pleiters heran und äußerte seinen Sterbewunsch, der ihn von einer «lebenslangen Hölle» befreien sollte.

Steven Pleiter erklärt zusammenfassend:

Wenn es irgendwelche Tabus gab, sind diese nun weg. […] Es nähert sich eine Generation — die Nachkriegsgeneration -, die nun an jenen Punkt des Lebens kommen, an dem sie sterben. Die Angehörigen ebendieser Generation haben eine klarere und ausdrückliche Meinung darüber, wie sie ihr Lebensende gestalten wollen. Ich erwarte eine sichtliches Wachstum [an Anfragen] in den kommenden Jahren. […]

Wenn wir den Menschen helfen können, sind sie erleichtert. Wir sind alles andere als der ‘Sensenmann’. Wir helfen in Situationen, die wirklich sehr, sehr schwer sind.

Immer weniger Sterbenskranke unter den Bewerbern

Es gibt aber auch zunehmend warnende Stimmen. Professor Theo Boer war Beisitzer in der niederländischen Euthanasie-Kommission in den Jahren von 2005 bis 2014 und unterstützte das im Jahr 2001 verabschiedete Gesetz. Seitdem sei aber der Umfang zu weitreichend und der Tod zu professionalisiert geworden, so der Professor.

Der Ethik-Gelehrte von der Theologischen Universität in Kampen erklärte außerdem:

Am Anfang handelte es sich in 98 Prozent der Fälle um sterbenskranke Menschen, mit wenigen verbleibenden Lebenstagen. Diese Zahl ist mittlerweile geschrumpft auf 70 Prozent.

Hingegen ist aktive wie auch passive Sterbehilfe in Ländern wie Polen strikt verboten und wird mit Haftstrafen geahndet. Die Menschen, die dort ähnliche Bedürfnisse und Wünsche entwickeln wie zum Beispiel die Patienten aus den Niederlanden, haben keine legale Möglichkeit, sich ihren Sterbewunsch zu erfüllen.

Die Fragen nach dem Richtig und Falsch sind nach wie vor sehr kontrovers, da in diesem extrem fragilen Bereich des persönlichen Daseins das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, die Unverletzlichkeit des Lebens und die fluiden Wertesysteme der europäischen Gesellschaften aneinander geraten.

 

Quelle: RT