US-Berufungsgericht genehmigt Trumps Einreisebeschränkungen

Ein US-Berufungsgericht hat die Einreisebeschränkungen von Präsident Donald Trump für teilweise rechtens erklärt. Demnach dürfen Bürger aus sechs überwiegend moslemischen Ländern nur dann einreisen, wenn sie eine „enge familiäre Verbindung“ in die USA nachweisen können, teilte das Gericht in San Francisco am Montag mit.

Betroffen sind Einwohner aus dem Tschad, Iran, Jemen, Libyen, Somalia und Syrien. Gleichzeitig betrifft die Sperre auch Nordkoreaner sowie einige venezolanische Regierungsmitarbeiter und deren Familienmitglieder. Die Regierung werde damit beginnen, die Reiseregelung durchzusetzen, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Die US-Administration glaube jedoch, „daß die Proklamation in ihrer Gesamtheit wirksam werden sollte“.

Das Gericht in Kalifornien kassierte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Kurz vor dem Inkrafttreten der mittlerweile dritten Version der Einreisebeschränkungen hatte ein Richter auf Hawaii Trumps Pläne vorübergehend auf Eis gelegt. Die Anordnung diskriminiere Menschen aufgrund ihrer Nationalität, hieß es in dem Urteil. Das Weiße Haus kritisierte diese Entscheidung. In Maryland hatte ein Richter die Maßnahme ebenfalls für unrechtmäßig erklärt.

 

Quelle: Junge Freiheit