«Die Bevölkerung in Europa und Deutschland sinkt und vergreist», meinte die UNO 2001. Was könnte man dagegen tun? Die UN empfahl einen «Bevölkerungsersatz» bzw. eine «Verdrängungsmigration» mithilfe von Zuwanderung.
Die Bevölkerung in Europa nimmt ab und altert. Das könne nur durch die „Bestandserhaltungsmigration“ aufgehalten werden, meinten die Vereinten Nationen (UNO) im Jahre 2000.
UNO empfahl 2001 „Bevölkerungsersatz“ in Europa
2001 ging die UNO weiter und empfahl in ihrem Bericht zum „Bevölkerungsersatz“ (Replacement Migration/ deutsche Übersetzung auch: Nachfolger-Migration, Ersetzungs-Migration, Verdrängungsmigration) verschiedene Szenarien, um Europas und Deutschlands Problem der sinkenden und alternden Bevölkerung zu lösen.
Um die Wirtschaftskraft zu erhalten, sollten ab 2015 bis 2035 um die 2 Millionen Migranten jährlich in Deutschland aufgenommen werden, so die Empfehlung der UNO in Szenario 5.
Bis 2050 würden die Migranten und ihre Nachkommen fast die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, so die Schätzung der UNO damals.
Bereits jetzt ist diese Entwicklung zu sehen. Die Zahlen vom Statistischen Bundesamt zeigen, dass im Jahr 2015 von den rund 740.000 geborenen Kindern fast 148.000 von Ausländerinnen zur Welt gebracht wurden. Jedes fünfte Neugebore hatte demzufolge eine ausländische Mutter.
EU-Kommissar 2015: „Brauchen mehr als 70 Millionen Migranten in den nächsten 20 Jahren“
Die „Vergreisung“ Europas beschäftigte auch den EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. „Europa vergreist“, meinte er Ende 2015.
In den nächsten zwei Jahrzehnten werden mehr als 70 Millionen Migranten nötig sein“, um die Vergreisung des Kontinents zu verhindern, sagte der Kommissar damals.
Außerdem beschwerte er sich, dass viele EU-Staaten nicht bereit seien, illegale Migranten aufzunehmen. „Etwas stimmt hier nicht“, so Avramopoulos. Der Migration nach Europa sollte nichts im Wege stehen.
Neue Dublin-Regeln in Vorbereitung
Das sah das Europaparlament Mitte Oktober ähnlich und verabschiedete einige Vorschriften, die für eine gerechtere Aufteilung von Asylbewerbern unter den EU-Staaten sorgen sollen.
Dazu soll ein fester und verbindlicher Verteilerschlüssel beschlossen werden, der nach der Bevölkerungszahl und dem Bruttosozialprodukt der einzelnen Länder berechnet wird.
Im November werden die Änderungen in Straßburg der EU zur Abstimmung vorgelegt. Federführend ist der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Auf diese Weise soll das Dublin-Abkommen abgelöst werden.
EU-Staaten werden zur Aufnahme von Migranten gezwungen – auch gegen Willen der Bürger
Das bedeutet: Mit den neuen Regelungen könnten Mitgliedsstaaten zur Aufnahme von Migranten gezwungen werden – auch gegen den Willen ihrer Bürger. EU-Staaten, die die Aufnahme von Menschen in unbegrenzter Höhe verweigern, könnten von der Vergabe von Fördermitteln der EU ausgeschlossen werden.
„Wenn nun zudem Unicef vor einer bevorstehenden Massenflucht aus Afrika warnt, muss man nur eins und eins zusammenzählen, um sich auszumalen, wie Europa und insbesondere Deutschland in einigen Jahren aussehen werden. Oswald Spenglers Buch ‚Untergang des Abendlandes‘ aus dem Jahr 1922 wird so schneller Realität, als Pessimisten es je befürchteten“, meinte dazu der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag und europapolitische Sprecher, André Barth.
Es können künftig Gruppenanträge mit bis zu 30 Personen gestellt werden
Was genau sieht die Regelung vor? Der Vorlage des Ausschusses zufolge sollen Menschen nach ihrer Ankunft in einem EU-Staat zunächst registriert und einer „Sicherheitsprüfung“ unterzogen werden. Dabei soll auch evaluiert werden, ob sie Aussicht auf Asyl haben.
Grundsätzlich sollen Migranten von Ländern aufgenommen werden, zu denen sie bereits „Verbindungen“ haben – entweder durch Angehörige, die dort leben, oder über frühere Aufenthalte, etwa zu Studienzwecken. Für Migranten, die zu keinem EU-Staat eine solche Verbindung haben, soll der Verteilerschlüssel gelten.
Auch sollen Asylanträge zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden. Das bedeutet nicht, das Recht zu haben, in einem bestimmtem Staat Asyl zu erhalten, sondern von Bekannten oder von Menschen seiner Heimatstadt umgeben zu sein, oder von jemandem, den man auf der Wanderung kennengelernt hat.
Resettlement-Politik des BAMF
Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom August 2016. Unter dem Titel „Resettlement und humanitäre Aufnahme“ steht dort nämlich, dass Resettlement „die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen“ solle.
Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht keine Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland. Der sogenannte Resettlementbedarf wird vom UNHCR festgestellt. Die Resettlementflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und müssen kein Asylverfahren durchlaufen“, heißt es auf der Seite des BAMF.
Die Migranten werden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Wahrung der Einheit der Familie
- Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
- Integrationsfähigkeit (wie etwa Grad der Schul-/Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse)
- Grad der Schutzbedürftigkeit
Von 2012 bis 2014 wurden auf diese Weise jährlich 300 Personen aufgenommen. Sie wurden grundsätzlich vom UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) vorgeschlagen, heißt es.
Die Resettlementquote sei 2015 „in Einvernehmen zwischen Bund und Ländern auf 500 Personen angehoben“ worden. Für 2016/2017 betrug die Gesamtquote 1.600 Personen für diese zwei Jahre.
10.000 Euro für jeden Aufgenommenen
Laut dem Resettlement-Programm der EU-Kommission 2016 bekomme jeder EU-Staat 10.000 Euro für jede Person, die er aufnimmt – aber nur, wenn er dies im Rahmen des EU-Programms tut. Nationale Resettlement-Programme werden finanziell nicht unterstützt, heißt es in dem Papier.
Unter das EU-Resettlement-Programm fallen Personen unter den folgenden Kategorien:
– gefährdete Frauen und Mädchen
– gefährdete Kinder und Jugendliche, einschließlich unbegleitete Minderjährige
– Überlebende von Gewalt und/oder Folter
– Personen, die internationalen Schutz benötigen
– Personen mit Gesundheitsproblemen oder Behinderungen
– Personen in schwieriger sozioökonomischen Lage.
Quelle: Epochtimes