Duma-Ausschuss verabschiedet Gesetzentwurf zum Schutz von Bürgern, die Korruption melden

Der Staatsduma-Ausschuss für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der denjenigen, die den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen der Korruption offenbaren, staatlichen Schutz zuspricht. Dem Gesetzprojekt steht nun die erste Lesung in der Duma bevor.

Das vom Arbeitsministerium entwickelte und von der Regierung Mitte Oktober dieses Jahres im Parlament entworfene Gesetz sieht staatlichen Schutz für diejenigen vor, die Korruption an staatliche Stellen melden. Der Entwurf befasst sich mit Straftaten der Korruption, die in föderalen, regionalen, kommunalen Machtorganen oder in staatlich geführten Organisationen begangen wurden.

Zu den genauen Maßnahmen, die im Gesetzprojekt aufgeführt sind, gehören die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Meldung, eine kostenlose Rechtsberatung, der Schutz vor unrechtmäßiger Entlassung oder anderen Sanktionen bei der Arbeit sowie der Schutz vor jeder anderen Verletzung der Bürgerrechte. Insbesondere heißt es in dem Gesetzentwurf, dass eine Person, die Tatsachen über Korruption meldet, erst nach einer Sondersitzung der zuständigen Kommission unter Beteiligung eines örtlichen Staatsanwalts in den Schutz des Staates genommen werden kann. Die Schutzdauer soll zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung betragen.

Das geltende russische Antikorruptionsgesetz verpflichtet Beamte und Kommunalarbeiter direkt dazu, Korruption entweder den internen Sicherheitsabteilungen ihrer eigenen Behörden oder den zuständigen Staatsanwälten zu melden. Das Gesetz bietet jedoch in seiner jetzigen Form keinen Schutz vor unrechtmäßigen Sanktionen, die solche Meldungen möglicherweise nach sich ziehen könnten.

Im April 2014 billigte Präsident Wladimir Putin ein landesweites Anti-Korruptionsprogramm. Im Dezember desselben Jahres entwarf er selbst ein neues Anti-Korruptionsgesetz, in dem er vorschlug, dass Strafarbeit als Bestrafung eingeführt und Geldbußen für kleinere Vergehen gesenkt werden sollten.

Im April 2017 verkündete der russische Generalstaatsanwalt Juri Tschaika, dass im Jahr 2016 verschiedene Strafverfolgungsbehörden knapp 33.000 Korruptionsverbrechen registriert hätten, was im Vergleich zu 2015 einen Anstieg von 1,4 Prozent darstelle. Die durch diese Verbrechen verursachten Schäden beliefen sich schätzungsweise auf über 78 Milliarden Rubel (über 1,1 Milliarden Euro gemäß aktuellem Wechselkurs), so der Generalstaatsanwalt.

Quelle: RT

loading...